Kreis Wesel bittet die Landwirte, Rücksicht auf brütende Kiebitze zu nehmen

Foto: Uwe Norra

Um dem Bestandseinbruch des Kiebitz Einhalt zu gebieten, wendet sich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel an Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Sollten sie auf diesen Flächen brütende oder darüber im Flug balzende Kiebitze beobachtet haben, so wird gebeten, dort freiwillig und mindestens bis zum 10. Mai auf jegliche Bodenbearbeitung zu verzichten.

Das Land prämiert einen einmaligen derartigen Verzicht zum Wohl des Kiebitz mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe von 280 Euro pro Hektar. Zudem können gleichfalls attraktive Naturschutzverträge mit 5-jähriger Laufzeit abgeschlossen werden, die speziell dem Schutz von Kiebitz-Bruten auf Ackerflächen zugute kommen.

Entsprechende Anfragen zu einmaligen Anträgen wie auch zu Naturschutzverträgen, nimmt die Untere Landschaftsbehörde gern entgegen. Ansprechpartner ist Bernd Finke, Telefon 0281 - 207 2550, E-Mail bernd.finke@kreis-wesel.de.

Weitere Informationen zum Schutz brütender Kiebitze gibt auch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Markus Reinders, Telefon 0281 - 16447614.

Für den Kiebitz ist die Bestandssituation landesweit dramatisch geworden. Auch der Kreis Wesel macht hier keine Ausnahme. Bis vor einigen Jahren konnte man die rasanten von dem namengebenden „kie-witt“ begleiteten Balzflüge des „Kobolds der Lüfte“ im Frühling über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bewundern. Heute ist der Vogel mit dem hübschen Federschopf jedoch selbst in den Naturschutzgebieten nur noch selten anzutreffen.

Aufgrund des anhaltenden Bestandsrückganges ist der ohnehin längst auf der Roten Liste stehende Kiebitz mittlerweile in eine akute Gefährdungssituation geraten. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel hin. Zugleich gibt sie damit entsprechende Informationen des Umweltministeriums in Düsseldorf (MKULNV) weiter. Überdies schließt sie sich einem Aufruf zur Sicherung der verbliebenen Kiebitz-Vorkommen an, welcher aktuell seitens der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes veröffentlicht worden ist.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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