Beidseitige Nutzung des Fuß- und Radweges Brüner Landstraße

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

hiermit beantrage ich die Prüfung der beidseitigen Nutzung des Fuß- und Radweges auf der Brüner Landstraße in Fahrtrichtung Brünen zwischen der Einmündung Lauerhaasstraße und der Fußgängerbedarfsampel am Brömderweg.

Ich bin von mehreren Bürgern angesprochen worden.
Sie schilderten mir, dass sie mit dem Fahrrad aus der Lauerhaasstraße kommend auf die Brüner Landstraße in Richtung Stadtmitte gefahren sind. Dabei haben sie den linken Rad-/Fußweg benutzt, um die Brüner Landstraße an der Bedarfsampel Brömderweg zu queren und dann auf den rechten Radweg weiter in Richtung Stadt zu fahren.
Sie wurden von der Polizei wegen des ordnungswidrigen Benutzens des Radweges angehalten und mit einem Verwarngeld belegt.

Wer aus der Lauerhaasstraße ordnungsgemäß auf dem rechten Radweg in Richtung Stadt fahren möchte, muss dazu die stark befahrene Brüner Landstraße überqueren. Es gibt an dieser Stelle keine Querungshilfe. Diese befindet sich ca. 150 Meter entfernt am Brömderweg in Form einer Bedarfsampel.
Um den Radfahrern in diesem Bereich ein gefahrloses Überqueren der Brüner Landstraße zu ermöglichen, wäre die sinnvollste Lösung den stadtauswärtigen Radweg zwischen der Lauerhaasstraße und der Bedarfsampel zur beidseitigen Befahrung freizugeben.

In Wesel ist an der Reeser Landstraße zwischen der Nordstraße und der Diersfordter Straße die beidseitige Benutzung des Radweges durch ein entsprechendes Verkehrsschild erlaubt worden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Norbert Schulz-Wemhoff

Sachkundiger Bürger
der SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Wesel

Autor:

Dieter Kloß aus Wesel

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