Kindergarten-Anmeldung muss bis zum 30. November erfolgen!

Foto: LK-Archiv/Pielorz

Bis zum 30. November können noch Jungen und Mädchen in den Weseler Kindergärten angemeldet werden. Die Anmeldungen können in den jeweiligen Kindergärten, in der Regel von Montag bis Freitag erfolgen. Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport der Stadt Wesel empfiehlt, Zeiten mit den Leiter/innen der Kinder-gärten abzustimmen.

Eine aktuelle Liste aller Einrichtungen in Wesel erhält man beim Team Kin-der- und Jugendförderung oder im Internet unter http://www.wesel.de. Eltern, die keinen geeigneten Kindergartenplatz für ihr Kind finden, können sich an die Servicestelle Kinderbetreuung wenden (Frau Prangen, Telefon.: 0281/203-2560, Frau Link (0281/203-2557) und Frau Sandfuchs (0281/203-2558).

Das Kindergartengesetz (KiBiz) unterscheidet drei Gruppenformen. Diese gibt es jeweils mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden Regelöffnungszeit.

In einer Gruppe Typ I werden 20 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut.
Eine Gruppe Typ II betreut zehn Kinder im Alter von unter drei Jahren.
Die Gruppe Typ III entspricht der bisherigen Regelgruppe mit 25 Kindern von drei bis sechs Jah-ren. Eine solche Gruppe mit 45 Wochenstunden umfasst 20 betreute Kinder.

Eltern haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Kindergarten frei zu wählen und ein Angebot aus-zuwählen, das dort besteht. Dies gilt sowohl für den Angebotstyp, als auch für die Betreuungszeiten. Angebote und Wochenöffnungszeiten werden zwischen den Trägern der Kindergärten und dem Jugendamt abgestimmt. Die Einrichtungen haben die Möglichkeit, das 35-Stunden-Angebot als Vormittagsangebot oder als kombiniertes Angebot von Vor- und Nachmittagsbetreuung anzubieten.
Eltern sollten sich beim Kindergarten ihrer Wahl nach den tatsächlichen Angeboten und Betreuungszeiten erkundigen. Es ist nicht möglich, dass alle Tageseinrichtungen alle Angebotsformen und Öffnungszeiten anbieten.

Das Jugendamt weist darauf hin, dass Kinder grundsätzlich nur im Kindergarten selbst angemeldet werden können. Sobald die Zusage vorliegt und ein Betreuungsvertrag unterschrieben ist, sollten Eltern dies unbedingt auch den Einrichtungen mitteilen, bei denen das Kind noch auf der Warteliste steht.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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