Lärmaktionsplan zu Eisenbahnhauptstrecken: online-Abfrage läuft bis zum 15. Dezember

Seit Oktober liegt Teil A des Pilot-Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes vor. Abrufbar ist er auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes unter http://www.eba.bund.de/lap.

Die betroffenen Kommunen am Niederrhein teilen zum Thema mit: Darin ist das Ergebnis einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeflossen. Vom Schienenlärm Betroffene konnten dafür einen Fragebogen ausfüllen und so Auskunft geben über das Maß ihrer Lärmbelastung.

Damit steht erstmalig eine bundesweite Bewertung der Belastung von Anwohnern an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zur Verfügung. In ihr sind sowohl die rechnerischen Ergebnisse der Lärmkartierung als auch die subjektive Bewertung der Lärmsituation durch die Öffentlichkeit enthalten.

Am 15. November startete nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf
der Internetseite

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

steht zu diesem Zweck bis zum 15. Dezember ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und auf dem Postweg eingeschickt werden kann. Die Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in Teil B des Lärmaktionsplanes einfließen.

Das Eisenbahnbundesamt wünscht sich eine rege und konstruktive Beteiligung an
dem Projekt, um das Verfahren der Lärmaktionsplanung zu verbessern

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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