Minijobs: 450 Euro-Grenze anpassen / DeHoGa Nordrhein unterstützt Bundesinititative

Ullrich Langhoff, DeHoGa Nordrhein | Foto: privat

"Wir brauchen im Bereich der Minijob-Verdienstgrenze eine dynamische Anpassung an die Lohnentwicklung. Unsere Aushilfen erreichen immer schneller den Grenzbetrag von 450 Euro“, beklagt Ullrich Langhoff, DEHOGA-Vorsitzender in der Kreisgruppe Kreis Wesel.

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe beträgt der für allgemeinverbindlich erklärte tarifliche Einstiegslohn heute 9,25 Euro, liegt also über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Das heißt, Aushilfskräfte dürfen gerade einmal 48,5 Stunden im Monat in Gaststätten oder Hotels arbeiten.

„Im Rahmen der jetzt stattfindenden Tarifgespräche werden auch die Einstiegsgehälter steigen, so dass die Höchstarbeitszeit weiter sinken wird. Das verschärft das Problem“, unterstreicht Ullrich Langhoff.

Bei der Einführung des Mindestlohn-Gesetzes 2015 bedeuteten 450 Euro umgerechnet auf den damaligen Mindestlohn von 8,50 Euro noch eine Arbeitszeit von ma-ximal 53 Stunden im Monat. Steigt der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro, dürfen nur noch 49 Stunden gearbeitet werden. Im Jahr 2013 hatte es die letzte Anpassung von 400 Euro auf die heutigen 450 Euro gegeben.  

Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt deshalb die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Dynamisierung der Einkommensgrenze für Mini-jobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleichzone herbeizuführen. „Die Initiative erkennt die Problemlage und weist in die richtige Richtung.“ Der DEHOGA selbst schlägt zur Dynamisierung eine automatische Kopplung an die Ent-wicklung des gesetzlichen Mindestlohns vor.

„Viele unserer Aushilfen möchten heute nur deshalb maximal 450 Euro verdienen, weil sie bis zu diesem Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen und der Lohn brutto wie netto ausbezahlt wird. Läge der Betrag höher, würden sie auch mehr arbeiten wollen. Für unsere betrieblichen Abläufe und die Personalplanung wäre es wiederum ein großer Vorteil, wenn wir unsere Aushilfen wie in der Vergangenheit auch 53 Stunden einsetzen zu können, als sie nach 49 Stunden oder noch weniger nach Hause schicken zu müssen“, so Ullrich Langhoff.

Minijobs sind trotz Sozialabgaben in Höhe von 30 Prozent, die alleine durch den Arbeitgeber aufzubringen sind, für Gastronomen und Hoteliers von großer Bedeutung und eine wichtige Ergänzung zu Voll- und Teilzeitbeschäftigten. „Aushilfen helfen uns, Umsatzspitzen in der Biergartensaison oder bei Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern mit ausreichend Personal umsetzen zu können“, beschreibt Ullrich Langhoff die Wichtigkeit.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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