NGG: Beschäftigte im Kreis Wesel sollten sich eine "Stechuhr aus Papier" zulegen

So sieht sie aus: die „Stechuhr aus Papier“. Ein simples Stunden-Heftchen, in das Arbeitnehmer, die lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde verdienen, ihre Arbeitszeiten eintragen. „So können sie am Monatsende vergleichen, ob in ihrer Lohnabrechnung auch keine Stunde vom Chef ‚vergessen‘ wurde“, rät die Gewerkschaft NGG Nordrhein. Bei Mini-Jobbern gilt ohnehin: Der Chef muss die Arbeitszeiten dokumentieren. Das soll auch so bleiben, fordert die NGG. | Foto: NGG
  • So sieht sie aus: die „Stechuhr aus Papier“. Ein simples Stunden-Heftchen, in das Arbeitnehmer, die lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde verdienen, ihre Arbeitszeiten eintragen. „So können sie am Monatsende vergleichen, ob in ihrer Lohnabrechnung auch keine Stunde vom Chef ‚vergessen‘ wurde“, rät die Gewerkschaft NGG Nordrhein. Bei Mini-Jobbern gilt ohnehin: Der Chef muss die Arbeitszeiten dokumentieren. Das soll auch so bleiben, fordert die NGG.
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Die „Stechuhr aus Papier“ ist ein Muss: Wer im Kreis Wesel zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde arbeitet, soll seine Arbeitszeiten aufschreiben. Diesen Rat gibt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Jede Überstunde muss notiert werden. Nur so gehen Beschäftigte auf Nummer sicher, dass sie den Stundenlohn von 8,50 Euro auch tatsächlich bezahlt bekommen“, sagt Hans-Jürgen Hufer. Der Geschäftsführer der NGG Nordrhein warnt vor „der Versuchung der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür zu umgehen – durch unbezahlte Mehrarbeit, die nicht notiert werde.“

Ein simples Stunden-Heftchen, in dem Beschäftigte jeden Tag ihre geleisteten Arbeitszeiten aufschreiben, reiche völlig aus. „Mit so einer ‚Stechuhr aus Papier‘ kann man dem Chef jede Stunde schwarz auf weiß glaubwürdig nachweisen“, sagt Hufer. Auch die rund 47.280 Mini-Jobber im Kreis Wesel sollten dies tun. Bei ihnen sei der Arbeitgeber zwar zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet. „Eine ‚Parallel-Kontrolle‘ schadet allerdings auch nicht“, so die NGG Nordrhein.

Das Jammern über die Dokumentationspflicht im Arbeitgeberlager sei „zwar ausgesprochen laut, aber völlig grundlos“. Im Gastgewerbe sei das Dokumentieren von Arbeitszeiten längst gängige Praxis – schon deshalb, um Überstunden oder Nachtzuschläge ordentlich zu bezahlen. Der NGG-Geschäftsführer fordert die heimischen Bundestagsabgeordneten deshalb auf, jetzt „keine Arbeitgeber-Reparaturen am Mindestlohngesetz vorzunehmen“. Ein „Mindestlohn light“, der etwa durch eine fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten bei Mini-Jobbern nicht kontrolliert werden könne, werde „zum Flopp“.

Sämtliche Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Nordrhein strikt ab. Der Mindestlohn sei auf einem guten Weg. Es komme nun darauf an, ihn mit seinen positiven Effekten sozial und wirtschaftlich wirken zu lassen. „Das zusätzlich verdiente Geld fließt jetzt nahezu eins zu eins in den Konsum. Es sorgt damit für mehr Kaufkraft im Kreis Wesel und dadurch für eine Stärkung der Wirtschaft“, so Hufer.

Um zu garantieren, dass auch tatsächlich der Mindestlohn gezahlt werde, sei es eben auch notwendig, die Arbeitsstunden festzuhalten. Um eine korrekte Entlohnung zu sichern, müssten die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Hans-Jürgen Hufer: „Arbeitgeber, die dazu nicht bereit sind, müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie denn eine korrekte Lohnabrechnung hinbekommen wollen?“

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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