Apothekerverband: "Fahren Sie nur mit frisch bestücktem Verbandskasten in den Urlaub!"

Foto: Apothekerverband Nordrhein

Mit Beginn der Sommerferien am 07. Juli werden wieder viele Familien mit dem Auto in den Urlaub starten. Dabei ist zu beachten: Verbands-Kästen in Autos und Motorrädern müssen seit 1. Januar 2014 mehr Material enthalten. Darauf weisen die Apotheker in Nordrhein hin. „Der erweiterte Inhalt der Kästen trägt den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen Rechnung“, erläutert Michael Jilek, Pressesprecher der Apotheker in Wesel.

Verbandskasten auf Vollständigkeit prüfen

Neben den bisherigen Inhaltsmaterialien müssen die Kästen nun zusätzlich ein 14-teiliges Set aus zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden, ein Verbandpäckchen in Kindergröße sowie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung enthalten. Gestrichen wurden ein Ver-bandpäckchen der Größe M, ein Verbandtuch BR und vier Stück Wund-schnellverband DIN 13090-E.

Die Ergänzung um die gesetzlich vorgeschriebenen neuen Materialien, der Austausch verfallener Inhalte und sowie der Erwerb eines neuen Ver-bandskastens sind in Apotheken möglich. „Der Start in den Sommerurlaub ist ein guter Anlass, die Ausstattung des Verbandskastens auf den neues-ten Stand zu bringen“, rät Apotheker Michael Jilek.

Verfallsdatum beachten

Seit 15 Jahren trägt jeder Verbandkasten ein Verfallsdatum. Fehlt dieses, ist der Inhalt überaltert. Je länger der Verbandkasten im Auto liegt, desto größer ist die Gefahr, dass Hitze und Kälte die Materialien zermürbt haben. Zum Beispiel wird das Material von Einmalhandschuhen mit der Zeit spröde oder Pflaster kleben nicht mehr. Auch bei sterilen Kompressen bleibt die Verpackung nur einige Jahre dicht. „Die Apotheker in Musterstadt überprü-fen gerne kostenlos den Verbandkasten und tauschen überlagertes Ver-bandmaterial aus“, so Michael Jilek.

Abgelaufene Materialien müssen dabei nicht zwangsläufig weggeworfen werden. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nutzten sie oft und gerne zu An-schauungszwecken. Auch kleine Kinder können damit ihre Kuscheltiere und Puppen verarzten.

Im Notfall sofort greifbar

Der Verbandkasten ist ein Lebensretter und muss im Notfall sofort greifbar sein. Wer nach einem Unfall Erste Hilfe leisten will, hat keine Zeit für die Suche im vollgepackten Kofferraum. Der Verbandkasten sollte im Auto am besten im Handschuhfach, unter den Vordersitzen oder in einem gut zu-gänglichen Seitenfach des Kofferraums aufbewahrt werden.

Bußgeld droht

Besonders in der Urlaubszeit werden bei Verkehrskontrollen die Vollstän-digkeit und das Verfallsdatum des Verbandskastens überprüft. Vor allem in Grenzregionen sind solche Kontrollen zu erwarten. Ist kein vollständiger Verbandskasten vorzuweisen, droht dem Autofahrer ein Bußgeld.

In einen Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164,
gültig seit 1. Januar dieses Jahres, gehört folgender Inhalt:

1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 x 6 cm
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 x 80 cm
6 Kompressen, 10 x 10 cm
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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