Falschparken kann ernsthafte Konsequenzen haben!

Falschparken kann nicht nur eine Geldstrafe in Form eines Strafzettels oder das Abschleppen des Wagens nach sich ziehen.

Zwei gerichtliche Urteile belegen, dass es richtig teuer werden kann, wenn durch den geparkten Wagen ein Unfall entsteht. Man haftet dann mit mindestens 25 Prozent. Mit einer Mitschuld muss jeder Falschparker rechnen, der weniger als fünf Meter von einer Kreuzung steht.

Ebenso in einer Einmündung einer Straße, in der man unbeabsichtigt ein Stopp- oder Vorfahrt-Beachten-Schild verdeckt. Parkt das Fahrzeug in zweiter Reihe und ein PKW kollidiert beim Umfahren des eigenen Wagens mit dem Gegenverkehr, trägt man eine Mitschuld.

Autor:

Joerg Hessbrueggen aus Wesel

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