Recht auf Auskunft ausüben
Selbsthilfe bei Online-Jagd nach Daten

Daten sind das Gold des Internets, Anbieter die Goldgräber des digitalen Zeitalters. Begierig sammeln Amazon, Facebook, Google, und viele weitere Unternehmen über ihre Web-Angebote die Daten von Kunden. Dienste, Hersteller und Händler können die Fülle der persönlichen An- und Eingaben im Netz analysieren und für ihre Zwecke nutzen. Ihre Kundschaft liefert ihren persönlichen Datenschatz meist arglos frei heraus. Viele private User wissen nicht, was mit ihrer Identität und ihren Vorlieben im World Wide Web geschieht. „Um Missbrauch zu verhindern, haben private Internetnutzer jedoch ein Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Auf Nachfrage müssen Anbieter ihren Kunden eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten aushändigen“, stellt Karin Bordin, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Wesel klar. Anlässlich des diesjährigen Safer Internet Days am 11. Februar empfiehlt sie: „Private User sollten sich schlau machen und ihr Online-Auskunftsrecht stärker ausüben.“ Die Verbraucherschützer liefern das wichtigste Rüstzeug hierzu:

• Recht auf Auskunft und Korrektur: User können von Anbietern formlos per Brief oder E-Mail verlangen, dass sie ihnen sämtliche verfügbaren Daten bekanntgeben, die über sie gespeichert sind – etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Bankdaten, schulischer Werdegang oder medizinische Befunde. Online-Dienste und -Unternehmen müssen kostenlos darüber informieren, zu welchem Zweck sie diese personenbezogenen Daten speichern, woher die Daten stammen, ob sie für Profilbildung genutzt werden und was weiter mit ihnen passieren soll. Diese Auskünfte müssen bei Nachfrage vollständig, verständlich und kostenfrei innerhalb eines Monats erteilt werden. Sind die Daten falsch oder werden illegal genutzt, können Verbraucher im nächsten Schritt die Korrektur, Sperrung oder Löschung ihrer Daten verlangen. Pocht ein Unternehmen hierfür auf einen Identitätsnachweis wie etwa einen Personalausweis, sollten Verbraucher darin alle für die Anfrage unerheblichen Angaben schwärzen.

• Probleme bei der Auskunftspraxis:
Online-Dienste und Anbieter erschweren privaten Usern jedoch immer wieder den Weg zu der vorgeschriebenen Datenauskunft, indem sie etwa ein Auskunftsformular in ihrem Web-Auftritt gut verstecken oder eine Anfrage unbeantwortet lassen. User können zwar auf die Herausgabe einer Daten-Kopie pochen. Doch die Form, Sprache und Art der Übermittlung sind bislang nicht einheitlich geregelt. So kann es sein, dass Daten-Interessenten eine schwer nachvollziehbare Auflistung von Rohdaten oder eine schwer verständliche Mitteilung in einer Fremdsprache erhalten – mal als unverschlüsselte E-Mail oder mal als Brief auf dem sichereren Postweg.

• Recht auf Löschen und Sperren eigener Daten: Neben dem Auskunftsrecht steht Usern auch das Recht auf Löschen und Sperren ihrer Daten zu. Sie können Informationen über sich auf Internetseiten oder in Apps löschen lassen, wenn die Daten unzulässig verarbeitet oder sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Nutzt ein Unternehmen die Daten für Werbezwecke, können User der Datennutzung formlos widersprechen und die Sperrung ihrer Daten verlangen. Das Sperren ist in einem solchen Fall sinnvoller als eine Löschung der Daten, da Werbetreibende sich die Daten auch einfach neu besorgen können, etwa über Adresshändler.

Unter dem Motto „Machen Sie den Datencheck“ konnten sich private User in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in der Wilhelmstr. 5-7 am 25.02.2020 am Beispiel von Klickstrecken am PC zeigen lassen, wie sie ihr persönliches Auskunftsrecht kosten- und formlos anwenden können.

Weitere Infos und zahlreiche Musterbriefe zum Datenschutz und den Rechten von Usern gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/dsgvo

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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