Grußkarten und Geschenke-Briefe zu Weihnachten: Post-Ärger.de hilft online bei Problemen

Zu Weihnachten werden nicht nur frohe Botschaften in Grußkarten oder Pakete mit liebevollen Gaben verschickt, sondern auch Briefe mit Geld-, Gutschein- oder Büchergeschenken. Groß sind Enttäuschung und Ärger bei Absendern und Empfängern, wenn die Postsendungen zu spät oder gar nicht ankommen. Geldbriefe, Botschaften mit Express-Vermerk oder Kündigungen per Einschreiben zum Jahreswechsel. Damit Briefe mit meist geldwertem Auftrag unterwegs nicht verloren gehen, wird die kostbare Fracht meist am Postschalter entgegengenommen, berechnet und eingescannt, um die Sendung möglichst lückenlos verfolgen zu können. Dieser Service kostet extra. „Dennoch gelangen viele Schreiben mit wichtigen oder finanziellen Anliegen nicht sicher und fristgerecht an die richtige Adresse, weil das Porto-ABC für die einzelnen Zustellungsprodukte für viele Versender ein Buch mit sieben Siegeln ist“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Beim Abladen und Klären von Verbraucherärger rund um den Post- und Paketversand hilft ab sofort das Online-Portal „Post-Ärger.de“ der Verbraucherzentralen NRW und Thüringen. Die Verbraucherschützer raten auf ihren Seiten, folgende Tipps für Briefe mit wichtigem Inhalt und eventuell zu errichtenden Extra-Kosten zu beachten:

  • Brief mit Warensendung: Geschenke im Kleinformat – etwa CDs, Bücher oder dekorative Kosmetikartikel – müssen nicht unbedingt als Paket oder Päckchen aufgegeben werden. Die Warensendungen im Kleinformat lassen sich je nach Anbieter auch etwas preisgünstiger per Brief verschicken. Hierbei gelten jedoch gegebenenfalls besondere Bedingungen, etwa dass der Umschlag nicht zugeklebt werden darf, die Ware nicht versichert ist oder eine Sendungsverfolgung ausscheidet.
  • Wertbrief: Wer Geld in einem einfach frankierten Umschlag verschickt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz, falls der Brief oder sein Inhalt bei der Beförderung verlorengehen. Ein Geldgeschenk oder wichtige Dokumente sind besser abgesichert, wenn Bares oder Wichtiges zum Fest als Wertbrief versendet werden. Bei der Deutschen Post AG kostet dieser Service zum Beispiel 4,30 Euro extra zum Standardporto. Hierbei sind bis zu 100 Euro Bargeld oder 500 Euro an Sachwerten versichert.
  • Expressbrief: Last-Minute-Weihnachtsgrüße erreichen Ihr Ziel meist noch rechtzeitig, wenn man den Expresszuschlag für die schnelle Post mit in Kauf nimmt. Falls die Beförderung unbedingt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss, können Absender gegen Aufpreis oft sogar selbst festlegen, bis zu welcher Uhrzeit der Expressbrief am anderen Tag sein Ziel erreichen soll.
  • Einschreiben:Damit sich Abos fürs Fitnessstudio oder fürs mobile Telefonieren zum Jahresende nicht automatisch verlängern, müssen die Verträge hierzu rechtzeitig gekündigt werden. Wer die Frist versäumt oder eine ordentliche Kündigung nicht nachweisen kann, muss mit erheblichen Folgekosten bei einer verspäteten Vertragsauflösung rechnen. Auf Nummer sicher gehen Abo-Müde, wenn sie ihre Kündigung per Einschreiben versenden. Der Versand per Einschreiben, bestenfalls mit Rückschein, ist die richtige Lösung, um nachzuweisen, dass ein Brief versendet wurde und termingerecht beim Empfänger angekommen ist. Allerdings gibt es verschiedene Varianten bei diversen Zustellern: Bei der Citipost GmbH fallen etwa Aufpreise ab 1,80 Euro zusätzlich zum Standartporto an, die PIN Mail AG verlangt ab 2,09 Euro zusätzlich. Die Deutsche Post AG berechnet für den Versand eines Einschreibens einen Aufpreis ab 2,15 Euro zum Standardporto.

Weitere Informationen zum Briefversand und die Möglichkeit, seinen Ärger zu Frankierungs- und Zustellungsproblemen bis hin zum Verlust von Briefsendungen können Ratsuchende im Online-Beschwerdeportal www.post-ärger.de der Verbraucherzentralen NRW und Thüringen loswerden.

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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