2012 bringt frischen Wind

Zum Jahreswechsel gibt es für Verbraucher in Deutschland wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen: Harts-IV-Empfänger bekommen mehr Geld, die Autopreise sinken erheblich, der Zahnersatz wird teurer, der Einstieg in die Rente wird auf 67 Jahre erhöht.

Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 Euro, in Paar-Haushalten um jeweils 9 Euro. Bei Kleinkindern bis zu fünf Jahren gibt es ein Plus von 4 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze leider unverändert. Die Vereinszugehörigkeit bei Hartz-IV beziehenden Kindern wird komplett übernommen. Das gilt für Musikunterricht, sowie andere gesellschaftliche Vereine. Was alle betrifft: ab 2012 gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto. Dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro sicher. Aber auch Zahnärzte erleben erfreuliche Änderungen, unter anderem dürfen sie höhere Honorare verlangen. Kassenpatienten müssen nun für Zahnersatz und Implantate tiefer in die Tasche greifen. Für Privatversicherte steigen die Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent. Außerdem leitet das Jahr 2012 eine längere Lebensarbeitszeit ein; die "Rente mit 67". Bis 2029 wird die Regelaltersgrenze nach und nach auf 67 Jahre angehoben, sehr zu Missgünsten vieler Bürger. Einer umstrittenen Forderung wurde endlich nachgegeben. Grundschulempfehlungen verlieren absofort ihren Verbindlichkeitscharakter. Bei einer anderen schulischen Bereicherung handelt es sich um die Abschaffung von Studiengebühren in NRW und anderen Teilen Deutschlands. Auf der einen Seite erfreulich und auf der anderen Seiten kritisch beäugt ist das Abschalten des analogen Satellitenfernsehens, welches am 30. April erfolgt. Für den digitalen Satellitenempfang ist ein digitaltauglicher Empfänger nötig, wobei diese in neuen TV- Geräten meistens schon vorhanden sind. Darüber hinaus müssen Banken und Sparkassen 2012 Überweisungen am Automaten und übers Internet innerhalb eines Tages ausführen - und zwar in der gesamten Europäischen Union. Bislang sind drei Tage die Obergrenze gewesen. Bei Überweisungen auf Papier sind aber noch zwei Geschäftstage erlaubt. Auch die Pflege von Familienangehörigen wird ab diesem Jahr leichter. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Was die Ernährung betrifft - Gluten freie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. „Gluten frei“ dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift „mit sehr niedrigem Glutengehalt“. Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann. Lebensmittel für Diabetiker müssen bis 9. Oktober aus den Regalen verschwinden. Die Lebensmittel werden als überflüssig, teilweise sogar als schädlich, angesehen.

Autor:

Angela Nestola aus Monheim am Rhein

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