Schonzeit für Hecken - Pflegeschnitte sind trotzdem erlaubt

Es ist allgemein bekannt, dass Hecken, Sträucher, Röhricht und Schilf der heimischen Tierwelt zuliebe vom 1. März bis zum 31. September Schonzeit haben.
Doch unterschiedliche Auffassungen kursieren darüber, was das in der Praxis bedeutet. Das Ordnungsamt der Stadt Witten stellt deshalb klar, dass behutsame Form- und Pflegeschnitte trotzdem erlaubt sind.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht könne es hin und wieder sogar nötig sein, während der sieben­monatigen Schonzeit zur Schere zu greifen: Wenn Äste und Zweige schon in Bürgersteig oder Fahrbahn hineinwuchern oder an Ein- und Ausfahrten zu Straßen die Sicht versperren. Gegen das Landschaftsschutzgesetz verstieße nur, wer Hecken während der Schonzeit bis auf den Stock zurückschneidet, rodet oder auf andere Weise zerstört.
Das Verbot soll der heimischen Tierwelt helfen, denn deren Lebensraum schwindet durch die immer dichter werdende Besiedelung. Hecken dienen als Zufluchtsstätte und sind Nist- und Brutplätze.
Nähere Informationen dazu gibt es beim Ordnungsamt unter der Rufnummer 5813223.

Autor:

Annette Schröder aus Bochum

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