Corona im HSK: Nachweis bei Genesenen und Geimpften
21. Mai: 27 Neuinfizierte, 35 Genesene, 33 stationär

Die Statistik des Kreisgesundheitsamtes verzeichnet am Freitag, 21. Mai, 9 Uhr, 27 Neuinfizierte und 35 Genesene. Die 7-Tage-Indizienz im HSK beträgt 66,2 (Stand: 21. Mai, 0 Uhr).  | Foto: Pixabay/Grafik Sikora
  • Die Statistik des Kreisgesundheitsamtes verzeichnet am Freitag, 21. Mai, 9 Uhr, 27 Neuinfizierte und 35 Genesene. Die 7-Tage-Indizienz im HSK beträgt 66,2 (Stand: 21. Mai, 0 Uhr).
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Die Statistik des Kreisgesundheitsamtes verzeichnet am Freitag, 21. Mai, 9 Uhr, 27 Neuinfizierte und 35 Genesene. Die 7-Tage-Indizienz im HSK beträgt 66,2 (Stand: 21. Mai, 0 Uhr). Insgesamt sind es damit aktuell 322 Infizierte, 8.942 Genesene sowie 9.459 bestätigte Fälle. Stationär werden 33 Personen behandelt, zehn intensivmedizinisch und davon werden sieben Personen beatmet.

Am 20. Mai ist ein 58-jahriger Mann aus Sundern verstorben. Damit sind es insgesamt 195 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.
Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (97), Bestwig (10), Brilon (33), Eslohe (9), Hallenberg (7), Marsberg (9), Medebach (20), Meschede (34), Olsberg (4), Schmallenberg (41), Sundern (46) und Winterberg (12).

Fragen zum Nachweis der Immunität

Wie die Pressestelle des HSK mitteilt, tauchen immer wieder Fragen zum Nachweis der Immunität zwischen Genesenen und Geimpften auf. Wie wird hier unterschieden? Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt, erklärt die HSK-Pressestelle. Voraussetzung ist bei Geimpften ein vollständiger Impfschutz, bei den meisten Impfstoffen also der Erhalt von zwei Impfungen. Außerdem muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen (damit eine vollständige Immunisierung stattgefunden hat).

Nachweis bei Genesenen

Bei Genesenen ist Voraussetzung für den Verzicht z. B. auf Testungen, dass die Erkrankung mindestens 28 Tage zurückliegt (damit keine Ansteckungsgefahr mehr besteht), aber höchstens 6 Monate zurückliegt (da danach möglicherweise keine hinreichende Immunisierung mehr gegeben ist). Hat der Genesene zusätzlich auch mindestens eine Impfung, welche nach den aktuellen Empfehlungen frühestens 6 Monate nach der Infektion durchgeführt werden sollte, erhalten, reicht dieses ebenfalls für eine vollständige Immunisierung aus.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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