Baumfällungen und Totholzschnitt an der Moyländer Allee

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Letzte Tage berichtete ich über die Fällung von 25 Platanen im Gewerbegebiet Hasselt. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume nach dem 1. März nicht gefällt werden.  Siehe hier Die Verwaltung/der Rat wurden gestern darüber informiert; man wird sich um die Angelegenheit kümmern.
Heute erhielt ich eine Information, dass im Gewerbegebiet am Borschelgraben Bäume gefällt werden. Der Fall klärte sich schnell auf; es war eine auf einem begrenzten Stück des Grabens vom Deichverband durchgeführte Fällaktion, die auch vom Kreis genehmigt war.
Am Montag erhielt ich dann noch eine Mitteilung aus Till-Moyland; an der Moyländer Allee, zwischen Kreisverkehr und Alte Bahn seien zahlreiche Bäume gekennzeichnet, darunter auch Naturdenkmale und man befürchte das die Bäume gefällt werden.
Diese drei Fälle zeigen, dass auch die Menschen in Bedburg-Hau aufmerksamer werden und sensibler reagieren auf das was um sie herum in der Natur geschieht. Und das ist gut so!

Baumfällungen und Totholzschnitt an der Moyländer Allee
Beim zuständigen Amt, beim Kreis Kleve, konnte man mir zuerst nicht sagen was an der Moyländer Allee geschehen soll. Nach internen Recherchen stellte sich heraus, dass dort wegen der Sicherungspflicht einige Bäume gefällt werden müssen und die mit einem „T“ gekennzeichneten Bäume nicht gefällt, sondern das Totholz entfernt wird.
Vor Ort umgeschaut konnte ich über 80 gekennzeichnete Bäume feststellen. Bei einigen Bäumen ist das „T“ auch ganz klar zu identifizieren. Die Bäume die einen Querstrich aufweisen werden gefällt. Es gibt aber auch Bäume mit keiner klaren Kennzeichnung, irgendein geschmiertes ???, manchmal sieht es aus wie ein „L“. Doch eine „L“–Markierung gibt es beim Forst nicht. Darauf werde ich das zuständige Amt noch aufmerksam machen, nicht das dort Bäume gefällt werden, bei denen eigentlich nur Totholz entfernt werden soll.
Die Moyländer Allee, der Moyländer Wald und See sind ein beliebtes Ausflugsziel. Leider auch der ein beliebtes Ziel um seinen Hausmüll loszuwerden (mehrfach darüber berichtet). Und so fand ich heute auch wieder Hausmüll, s. letztes Bild.

Auf meine Anfrage beim Kreis Kleve erhielt ich heute, 21. März, folgende Antwort:
"L bedeutet Herstellung des Lichtraumprofils. Die Äste hängen so weit in die Fahrbahn und so weit herab, dass LKW diese touchieren könnten. Es wird so weit zurückgeschnitten, dass 4,50 m Lichtraum über Straße und Bankett verbleiben, auch wenn durch Starkregen oder Schneeauflage die Äste nach unten gedrückt werden. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Schutz der Autofahrer, sondern bewahrt auch die Bäume vor Astabrissen oder Anfahrschäden durch LKW.
Auf dem Bild  2 
(hier im Bericht Bild  6) ist die Markierung tatsächlich nicht eindeutig. Entweder wurde das L wieder durchgestrichen und es ist keine Maßnahme erforderlich, oder es handelt sich jetzt um einen Schrägstrich und somit eine Fällung. Ich vermute letzteres, kläre das aber ab."

Ergänzende Information 22. März:
Der Auftrag an die Baumpflegefirma lautet: Totholzentfernen und Lichtraumprofil wieder herstellen. Fällungen sind darin nicht enthalten.
Die Bäume, die mit einem Diagonalstrich markiert sind sollen ab 1. 10. vom Waldbesitzer Steengracht gefällt werden.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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