Kiesabbau: Verwirrung in Hau

Bild 1: Abgrabung zwischen Antoniterstraße und Saalstraße, Rot genehmigte Fläche, Gelb Sondierungsfläche.
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Für etwas Verwirrung sorgte heute ein Bericht in der Rheinischen Post „Die Auskiesung im Wartestand“. Dazu erhielt ich dann auch einen Anruf aus Hau. Im Bericht, siehe hier, wurde die bereits in Düsseldorf genehmigte Fläche (Kreis Kleve muss noch genehmigen – Antrag liegt noch nicht vor) mit einer Größe von 34.000 Quadratmeter angegeben. Es sind jedoch nicht 34.000 qm sondern 340.000 qm = 34 Hektar. Desweiteren sorgte die Abbildung zum Bericht für Verwirrung. Sie zeigt eine Fläche zwischen der Felix-Roeloffs-Straße und Alte Landstraße. Unter dem Bild steht dann zwar u. a. „Die auf diesem Bild im Hintergrund abgebildete ist das nicht der Fall.“, doch das wird leicht überlesen.

Im RP-Bericht steht auch, dass das betreffende Unternehmen sich nicht dazu äußert und darauf verweist, dass "das Verfahren der Gemeinde obliege". Damit wird der Eindruck erweckt, dass die Gemeinde die Auskiesung genehmigt. Das ist jedoch falsch. Die Gemeinde ist nicht die Genehmigungsbehörde, sondern der Kreis Kleve, der den Antrag überprüft und wenn alle Unterlagen stimmig und vollständig sind, genehmigen muss. Die Gemeinde wird lediglich in der Form, so wie auch die betroffenen Anwohner am Verfahren beteiligt werden, indem eine Stellungnahme abgegeben werden kann bzw. Anregungen und Bedenken geäußert werden können. In wie weit der Kreis Kleve dem dann folgt, ist völlig offen.

Ein Punkt, der einer eventuellen Auskiesung entgegen steht, bzw. die Ausdehnung der Kiesentnahme beschränken kann, und dadurch die Attraktivität für den Unternehmer beschränk, ist, dass die Abstände zum sog. Allgemeinen Siedlungsbereich nach der Darstellung im Regionalplan nicht eingehalten werden. Im sog. „Abstandserlass“ NRW ist der Abstand von Kiesabgrabung zum Allgemeinen Siedlungsbereich mit 300 Metern angegeben. Dieser Abstand wird bei dem Abgrabungsbereich Antoniterstraße in einigen Bereichen erheblich unterschritten. In einem Bereich beträgt der Abstand sogar nur 50 Meter. Auch der Abstand zu Kliniken, ebenfalls mit 300 Metern angegeben, wird nicht eingehalten.

Zu den Bildern:
Auf Bild 1, die Fläche um die es aktuell geht. In Rot die genehmigte Fläche (rd. 34 Hektar); in Gelb die anschließende Sondierungsfläche (rd. 10 Hektar) die ggf. noch hinzukommt.
Bild 2, Ausschnitt aus dem Regionalplan Düsseldorf Bereich Bedburg-Hau. In Grau-gezackt die Flächen die Düsseldorf genehmigt hat. In Gelb die Sondierungsflächen.
Sondierungsfläche bedeutet: Lohnende Kiesvorkommen, für den Sand und Kiesabbau geeignet.

Bild 1: Abgrabung zwischen Antoniterstraße und Saalstraße, Rot genehmigte Fläche, Gelb Sondierungsfläche.
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Bild 2: Ausschnit aus Regionalplan Düsseldorf Bereich Bedburg-Hau, Grau-gezackt genehmigte Flächen, Gelb Sondierungsflächen.
Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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