Bettensteuer gekippt - CDU Bochum: Kämmerer soll Einnahmen zurückzahlen

Die Hoteltürme in Bochum. Muss der Kämmerer die Einnahmen aus der Bettensteuer zurückzahlen? | Foto: Hotel
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Wie andere Städte hat Bochum die Beherbergungsabgabe - Bettensteuer -
durch Ratsbeschluss eingeführt, und zwar zum 1. Januar 2012. Diese sollen die Hoteliers Anfang nächsten Jahres abführen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig festgestellt, dass Gemeinden eine solche Abgabe erheben dürfen, allerdings nur bei privat veranlassten entgeltlichen Übernachtungen. Nicht zulässig ist sie danach bei zwingend beruflich veranlassten. Geklagt hatten Hotelbetreiber in Trier und Bingen.

Die Auswirkungen des Urteils für Bochum wird die Stadt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen. Kämmerer Dr. Manfred Busch: „Zu berücksichtigen wird dabei insbesondere sein, inwieweit Aufwand und Ertrag noch in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Abschließend hat darüber die Politik zu entscheiden.“

Für das Jahr 2012 sind zurzeit etwa 1,3 Millionen Euro als Einnahme eingeplant. Als Beherbergungsabgabe müssen Hoteliers fünf Prozent auf den Übernachtungspreis aufschlagen.

Roland Mitschke, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion hat schon bei Verabschiedung der Satzung im Rat rechtliche Bedenken angemeldet. Er sieht in dem höchstrichterlichen Urteil eine Klatsche für SPD und Grüne im Rathaus. Das Bochumer Hotelgewerbe kann aufatmen, da mit dem Urteil ein Wettbewerbsnachteil in der Region aufgehoben wurde.

Die nach dem Urteil zulässige Differenzierung von privaten und beruflich bedingten Übernachtungen dürfte, so Mitschke, aus rein praktischen Gründen ausscheiden. Es sei denn, Kämmerer Dr. Busch (Grüne) installiert eine Kontrollbürokratie, die in den Hotels den Grund der Übernachtung in jedem Einzelfall ausforscht. Für die CDU ist das Urteil eine gewisse Genugtuung, da es zeigt, dass „eine Mehrheit haben“ nicht gleichbedeutend ist mit „Recht haben“.

Die CDU wird in der nächsten Ratssitzung vom Kämmerer Auskunft über die
bisherigen Einnahmen verlangen und geht davon aus, dass diese Einnahmen
aufgrund einer nichtigen Satzung zurück gezahlt werden. Gleichzeitig soll der Kämmerer für den Einnahmeausfall Kompensation im Haushaltssicherungskonzept darstellen.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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