Infektionsschutzgesetz
Bundestag beschließt die einheitliche Corona-Notbremse

Foto Pixabay

Bundes-Notbremse:
(Ausgelöst wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten an 3 Tagen hintereinander über 100 liegt.)
Abstimmung:
342 Abgeordnete dafür-250 dagegen - 64 Enthaltungen.
Die Vorschriften können frühestens ab Sonnabend greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.
Was uns erwartet:
Ausgangssperre von 22:00 bis 5:00 Uhr.
Ausnahme:
Notfälle ,Beruf, Betreuung und den Hund ausführen.
Spaziergänge und Joggen im Alleingang ist bis 24:00 Uhr erlaubt.
Keine Beschränkungen im Lebensmittelbereich.
Weiterhin:
Andere Einkaufs - Bereiche mit negativen Corona-Test und Termin sind möglich.
Steigt der Inzidenzwert über 150 heißt es bestellte Waren abholen.
(Click & Collect)
Schulen:
Liegt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 165, wird ab dem darauf folgenden Tag der Präsenzunterricht verboten.
Bei Abschlussklassen und Förderschulen gibt es Ausnahmen.
Testpflicht in Schulen :
Zweimal wöchentlich.
Quelle:
Berliner Zeitung.

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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