Nutzt die OB die von Rot-Grün geschaffene Möglichkeit der Amtsniederlegung?

FDP Bochum fordert Entscheidung ein, ob die Stadtspitze 2014 oder 2015 gewählt wird.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. März 2013 das Kommunalwahlrecht geändert. Ab 2020 sollen Bürgermeisterwahlen wieder an einem gemeinsamen Termin mit den allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden. "Wir haben uns diese Zusammenlegung nicht gewünscht", so Bastian Gläser, Kreisvorsitzender der FDP Bochum. "Eine eigenständige Wahl der Bürgermeister würde gewährleisten, dass tatsächlich die jeweiligen Kandidaten und ihre Kompetenzen im Mittelpunkt des Interesses der Bürgerinnen und Bürger stehen. Rot-Grün hat das Rad jetzt wieder zurückgedreht. Dabei hat die Landesregierung vollkommen verkannt, dass ein getrennter Wahltermin sowohl das Bürgermeisteramt als auch den Stadtrat stärkt."

Zudem wurde mit einem freiwilligen Niederlegungsrecht der Bürgermeister die Voraussetzung geschaffen, bereits 2014 wieder einen gemeinsamen Wahltermin zu ermöglichen. Gläser weiter: "Daher stellt sich auch für Bochum die Frage, wann in Bochum die nächsten Oberbürgermeisterwahlen stattfinden werden. Ottilie Scholz hüllt sich jedoch noch in Schweigen, ob sie ihr Amt bis 2014 oder bis 2015 ausüben will. Manche Ihrer Amtskollegen sind da deutlich weiter und haben sich in dieser Frage bereits eindeutig positioniert."

Die FDP Bochum warnt vor einer Hängepartie.

"Auch wenn eine solche Entscheidung wohl bedacht sein muss, hilft es nicht, sie auf die lange Bank zu schieben", so Gläser. "Zwar läuft die Frist für das Niederlegungsrecht erst Ende Oktober aus, allerdings sollte man die Wählerinnen und Wähler nicht bis dahin im Unklaren lassen. Eine fehlende Entscheidung in dieser Frage wirkt sich nur negativ auf die Durchsetzungskraft der Amtsinhaberin aus. Wir erwarten daher eine möglichst schnelle und eindeutige Stellungnahme aus dem Bochumer Rathaus. Schließlich wird auch eine angemessene Vorlaufzeit benötigt, um geeignete Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt zu finden, wenn bereits 2014 gewählt werden soll."

Gläser abschließend: "Wir sind jedenfalls gespannt, ob Ottilie Scholz das Niederlegungsrecht nutzen wird. Wird sie als SPD-Oberbürgermeisterin den Weg gehen, den ihr die eigenen Genossen geebnet haben? Oder teilt sie die verfassungsrechtlichen Bedenken, die manche ihrer Amtskollegen geäußert haben?"

Autor:

Dennis Rademacher aus Bochum

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