Bauen - mit Recht - Thema: Aufschüttungen

Foto: Molatta

Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen
sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden.

Aufschüttungen

Viele Grundstückseigentümer, deren Garten abschüssig ist, möchten ihn
begradigen. Die hierzu erforderlichen Aufschüttungen oder Abgrabungen
von Erde müssen meistens vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt genehmigt
werden. Insbesondere zählen dazu Aufschüttungen, die höher als einen
Meter und begehbar sind - wer hat schon gerne wenn der Nachbar neben ihm
thront.

Zum Nachbarn ist ab einem Meter Höhe der Aufschüttung ein Abstand von
drei Metern einzuhalten. Dies gilt sowohl für Stützwände als auch für
Böschungen. Bei den Böschungen zählt der Abstand vom Fuße aus. Das
Regenwasser darf von der Aufschüttung nicht auf Nachbargrundstücke
fließen.

Anlaufstelle ist die Infotheke Baubürgerbüro im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Telefonnummer 02 34 / 910 - 29 40 und - 29 70. Geöffnet ist dort montags und mittwochs von 8 bis 13 und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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