Osterfeuer haben Tradition - Tipps der Verwaltung

Foto: Molatta

Osterfeuer haben Tradition. Sie werden schon seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben. Vereine, Kindergärten und kirchliche Organisationen dürfen zur Brauchtumspflege grundsätzlich Osterfeuer abbrennen. Sie dürfen diese am Gründonnerstag, am Ostersamstag, -sonntag oder -montag entzünden. Eine Erlaubnis der Stadtverwaltung Bochum ist nicht erforderlich.

Allerdings dürfen andere Personen durch das Abbrennen des Osterfeuers nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Deshalb dürfen Osterfeuer bei feuchter Witterung oder starkem Wind nicht abgebrannt werden. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Rauch in benachbarte Wohn- und Schlafräume eindringt. Das Umwelt- und Grünflächenamt empfiehlt, nur trockene und unbehandelte Hölzer wie Buchen- oder Birkenscheite zu verwenden. Sonst kann sich
starker Rauch entwickeln.

Die Feuerstelle sollte nicht größer als etwa einmal ein Meter sein und Brennmaterial nicht höher als einen Meter aufgeschichtet werden. Das Feuer sollte nicht länger als zwei Stunden brennen und die Feuerstelle dabei immer im Blick behalten werden. Für den „Fall der Fälle“ ist ausreichend Löschmaterial wie Feuerlöscher bereitzuhalten.

Die allgemeine Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr ist unbedingt einzuhalten. Ebenfalls zu bedenken ist, dass der Holzhaufen des Osterfeuers vielen Tieren als schützender Ort erscheint. Daher sollte der Holzhaufen am Tag des Osterfeuers umgeschichtet werden. Dies warnt die Tiere, die dann den Holzhaufen rechtzeitig verlassen können.

Es ist verboten, beim Osterfeuer pflanzliche und andere Abfälle zu verbrennen. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Weitere Fragen beantwortet Heike Wieczorek unter der Telefonnummer 0234 / 910 – 14 06.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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