„Bufdis“ sind unterwegs - 25 Bundesfreiwilligendienstleistende unterstützen Arbeit der Stadt Bochum

Die „Bufdis“ sind zurzeit unter anderem bei Baumschnittarbeiten im Einsatz. Foto: Stadt Bochum/Presseamt | Foto: Stadt Bochum/Presseamt
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Sie umsorgen pflegebedürftige Senioren, unterstützen behinderte Schüler und helfen beim Naturschutz: die Bundesfreiwilligendienstleistenden - kurz „Bufdis“, die bei der Stadt Bochum eingesetzt sind.

Sie übernehmen Aufgaben, die durch den Wegfall von Wehrpflicht und Zivildienst im Herbst vakant waren. 25 dieser jungen Menschen arbeiten zurzeit bei der Stadt Bochum. Eingesetzt sind sie im Technischen Betrieb, in den Alten- und Pflegewohnheimen, in der Musikschule sowie an der Hilda-Heinemann- und der Janusz-Korczak-Schule.

Die Pflegearbeiten, die die „Bufdis” kürzlich im Haarmannsbusch leisteten, dienten dem Natur- und Artenschutz und müssen alle drei bis fünf Jahre durchgeführt werden. Die Bäume stehen in einem Landschaftsschutzgebiet und sollen für die auf diesen Lebensraum angewiesenen Tierarten erhalten werden.

Zu den Aufgaben der „Bufdis“ zählt auch, Bäume anzupflanzen, Einfriedungen zu reparieren, Bänke zu erneuern und Müll zu beseitigen. Im Frühjahr wird das Hauptaufgabengebiet der Amphibienschutz sein. Die „Bufdis“ helfen dann, Schutzzäune zusammenzubauen und aufzustellen sowie Fangeimer zu installieren. Während der Amphibienwanderung lesen sie die Tiere an den Schutzzäunen und in den Fangeimern auf, kartieren, bestimmen und zählen sie, bevor sie sie auf die andere Straßenseite transportieren.
Auch im Forst unterstützen die „Bufdis“ den Technischen Betrieb, zum Beispiel, indem sie Nistkästen für Vögel anbringen. Anleitung bekommen sie beim Technischen Betrieb durch einen pädagogisch geschulten und ausgebildeten Gärtner.

Die Stadt Bochum zahlt den „Bufdis“ 330 Euro Taschen- und einhundert Euro Verpflegungsgeld. In einigen Fällen kommt auch ein Mietkostenzuschuss von einhundert Euro dazu. Die Stadt übernimmt zudem die Sozialversicherungsbeiträge. Der Bundesfreiwilligedienst kann sechs, in Ausnahmefällen 24 Monate dauern. Grundsätzlich handelt es sich um eine Vollzeitbeschäftigung, bei der den jungen Frauen und Männern auch Urlaub zusteht. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch ein Teilzeiteinsatz von mehr als 20 Wochenstunden möglich.

Autor:

Andrea Schröder aus Bochum

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