Leiharbeit und Werkverträge werden reguliert - Gerdes: „Wichtiger Schritt, um Lohndumping in Betrieben zu verhindern“

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben zu verhindern“, sagt der Bottroper Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes.

Als wichtigste Neuerung bezeichnet der SPD-Politiker die Einführung des Prinzips Equal Pay: Stammbelegschaft und Leiharbeiter müssen künftig nach neuen Monaten gleich bezahlt werden.

Ein weiterer Baustein sei die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer sei nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen.

Außerdem könnten Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten wurden gestärkt und erstmals Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt.

„Weitere Verbesserungen im Sinne der Arbeitnehmer waren mit CDU/CSU nicht umsetzbar. Die SPD wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen“, zieht Gerdes Bilanz.

Die Berichterstattung in der WAZ Bottrop vom 19. Oktober über die Forderungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sieht der SPD-Abgeordnete als Ansporn. Auch er halte mehr Tarifbindung und echte Mitbestimmung für erstrebenswert. Weiterhin stünden Antworten auf Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und sozialer Absicherung auf der Agenda.

Gerdes abschließend: „Auch wenn wir als SPD noch viel vorhaben, ist das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.“

Autor:

Michael Gerdes aus Bottrop

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