Kolumne
.... über die Sozialversicherungsentgeltverordnung

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. Sie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die SvEV löste die frühere Sachbezugsverordnung und die Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) ab und fasste ihren Inhalt aus Gründen der Übersichtlichkeit in einer einheitlichen Verordnung zusammen.

In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht gehören dazu insbesondere die meisten steuerfreien Lohnzuschläge.

Daneben wird in der SvEV festgelegt, mit welchem Wert der Arbeitgeber Kost und Wohnung, die er einen Beschäftigten unentgeltlich zur Verfügung stellt, bei der Verbeitragung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen hat. Um eine unterschiedliche Bewertung im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht zu vermeiden, sind die Werte für Kost und Wohnung auch bei der Besteuerung anzusetzen.

Die Beträge werden jährlich fortgeschrieben. 2024 gelten monatlich als Sachbezugswerte für freie Kost und Logis:

für freie Kost 313 Euro, zusammengesetzt aus
jeweils 124 Euro für Mittag- oder Abendessen
und 65 Euro für Frühstück sowie
für freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, 278 Euro.
Als Werte für einen Tag gelten 1/30 dieser Beträge.

                                                                                                    (Quelle: Wikipedia)

(fiktiver Teil)

Schock bei der Unheiligen Kirche Jesu Christie auf Erden! Sie ist mit einer Gemeinde in der Ruhrgebietsmetropole Castrop-Rauxel vertreten. Am vergangenen Wochenendfe, am heiligen Sonntag, sind die Haustüren geschlossen geblieben.

"Das liegt eindeutig an Heinz Werner dem Gefräßigen, Johann dem Unersättlichen, Alfred dem frechen Dachs sowie Petronella dem Hausdrachen," behauptet zumindest Gerd, der Gemeindepfarrer

Sonntags finden in Castrop-Rauxel - wie es in christlichen Kirchen so üblich ist - Gottesdienste statt. Im Anschluß gibt es sogar regelmäßig ein gemeinschaftliches Mittagessen. "Jeder Gottesdienstteilnehmer ist dazu eingeladen," betont Gerd. 

"Das Unheil begann im vergangenen Jahr, als die Gemeinde das sonntägliche Mittagessen von einmal im Monat auf jeden Sonntag umstellte," blickt Gerd zurück.

Zuerst seien auch mehr Gottesdienstbesucher gekommen. Doch dann stellte sich heraus, daß das vierblättrige Kleeblatt (s. o.) das fertige, warme Mittagessen schon vor dem Ende des Gottesdienstes selbst und vollständig zu sich genommen hatte. Als die Gottesdienstbesucher merkten, wie sie behandelt werden, und daß sie noch vor dem Anfang des Buffets vor den Überresten desselben stehen, sind sie natürlich laut schreiend weggeblieben.

"Das geht natürlich nicht," betont Gerd. Also habe er bei der Finanz- sowie Sozialverwaltung Mitteilung gemacht, daß die vier o. g. Unhold unentgeltliches Essen als Entlohnung erhalten würden. Mit der Folge, daß sie Steuern und Sozialversicherungsabgaben nachzahlen mußten. "Hätten sich die 4 üblen Zeitgenossen von Anfang an gemäßigt, wäre das alles nicht passiert," betont Gerd.

Eine Folge der Nachzahlungen: Die Übeltäter sind dermaßen verärgert, daß sie in einen unbefristeten Streik getreten sind. Ganz legal natürlich. "Wir fordern einen Haustarifvertrag unserer christlichen Gewerkschaft mit unserem Arbeitgeber. Darin soll auch stehen, daß wir freie Kost und Logis haben und uns bei sonntäglichen Veranstaltungen sattfressen dürfen. Noch gilt die Sonntagsruhe! Wo kommen wir denn da hin, wenn wir zuhause kochen müssen!"

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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