Hygienekonzept und Online-Tickets
Parkbad Nord hat geöffnet

Beim künftigen Besuch des Freibades an der Recklinghauser Straße gibt es noch eine Reihe von Regeln zu beachten.
  | Foto: Stadt Castrop-Rauxel
  • Beim künftigen Besuch des Freibades an der Recklinghauser Straße gibt es noch eine Reihe von Regeln zu beachten.
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Die Freibadsaison hat begonnen. Ein Hygienekonzept sowie ein Online-Ticketsystem machen den Besuch im Parkbad Nord an der Recklinghauser Straße 208 im Stadtteil Ickern auch im zweiten Sommer während der Corona-Pandemie wieder möglich.

Das Castrop-Rauxeler Freibad öffnet montags bis sonntags zu folgenden Zeiten: Von 7 bis 9 Uhr können Frühschwimmer ihre Bahnen ziehen und die Eintrittskarten auch direkt vor Ort im Parkbad Nord kaufen. Von 10 bis 14 Uhr dauert die erste Schicht des öffentlichen Badebetriebes, von 15 bis 19 Uhr die zweite. Online-Tickets für diese beiden Zeitfenster können über die Seite www.castrop-rauxel.de/ticketshop gekauft werden.

Eintrittskarten können außerdem im Forum Ticketshop/Kundenbüro der Stadtwerke, Lönsstraße 12, montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr sowie ab 7. Juni auch im Büro des Quartiersmanagements der Diakonie Herne in Ickern, Stettiner Straße 2, zu den entsprechenden Öffnungszeiten gekauft werden.

Eine ganze Reihe von Regeln

Für den Bade- und Schwimmspaß im Parkbad Nord hat die Stadtverwaltung eine ganze Reihe von Regeln und Verhaltensmaßnahmen aufgestellt. Nachstehend eine Übersicht.

Allgemeine Voraussetzung für eine dauerhafte Öffnung des Parkbad Nord sind gleichbleibend niedrige oder im besten Fall sogar sinkende Inzidenzzahlen. Je nach Höhe der Inzidenzwerte kann es sein, dass Teile des Bades gesperrt sind. Zum Beispiel werden die Liegewiesen erst ab einem anhaltenden Inzidenzwert von unter 50 freigegeben.

Über eventuelle Teilsperrungen informieren entsprechende Aushänge am Freibadeingang. Ein Freibadbesuch ist nur Personen erlaubt, die einen negativen Coronatest vorweisen können, gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Das bedeutet konkret:

Getestete Personen

Es muss ein offizieller PCR-Test oder Schnelltest vorgelegt werden, der beim Eintritt ins Bad nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder unter 6 Jahren sind von der Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses ausgenommen.

Geimpfte Personen

Es muss ein Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung eines Impfzentrums vorgelegt werden, worin ausgewiesen wird, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Es gilt gleichfalls der Nachweis eines positiven Testergebnisses des Gesundheitsamtes in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Genesene Personen

Es muss ein positiver PCR-Labortest (oder ein anderer
Nukleinsäurenachweis) des Gesundheitsamtes vorgelegt werden, der nachweist, dass die Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Alle bekannten Hygieneregeln wie Händedesinfektion und Abstandhalten sind natürlich auch im Parkbad Nord weiterhin zu beachten. Innerhalb des Gebäudes herrscht Maskenpflicht.

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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