Regelung gilt ab morgen
2G-Plus-Regel im DINamare

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab Dienstag, 28. Dezember, die 2G-Plus-Regel im Dinslakener DINamare – das stadtwerkebad.

Da bei der Sportausübung in Schwimmbädern keine Masken getragen werden können, müssen hier auch immunisierte Personen zukünftig zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test-Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, beim Einlass vorlegen. Es werden ausschließlich digitale Testnachweise mit QR-Code akzeptiert. Zudem ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.
Für Kinder und Schüler gilt in den Weihnachtsferien bis zum 9. Januar 2022: Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis, Schüler von 6 bis einschließlich 15 Jahren müssen einen negativen Test vorlegen, Schüler ab 16 Jahren 2G-Plus-Regel. Alle Informationen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen des DINamare finden die Besucher auch unter www.dinamare.de.

Update

Da viele Testanbieter leider keine digitalen Testnachweise ausstellen, hat die Betriebsleitung der Dinslakener Bäder GmbH nun entschieden, dass ab sofort zum Besuch des DINamare auch wieder Testnachweise in Papierform (Testnachweis, gelber Impfpass, Genesenennachweis) akzeptiert werden. Aufgrund der Erfahrungen mit gefälschten Nachweisen, werden diese jedoch noch genauer geprüft, was ggfs. zu erhöhten Wartezeiten führen kann.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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