Das 1x1 der richtigen Mülltrennung

Mülltrennung | Foto: Pixabay

Pro Kopf werden in Deutschland im Jahr über 400 kg Müll produziert. Die Entsorgung und Lagerung auf Deponien belastet die Umwelt und stellt städtische Regionen vor logistische Probleme. Recycling ist daher eine wichtige Maßnahme beim Thema Umwelt- und Klimaschutz. „Für einen reibungslosen Verwertungsprozess ist es wichtig, dass der Müll schon im eigenen Haushalt sorgfältig getrennt wird“, sagt Bettina Benner, Pressesprecherin bei Vonovia, Deutschlands größtem Immobilienunternehmen, das bei rund 355.000 Wohnungen täglich mit dem Thema Müllentsorgung zu tun hat.

Dabei stellt sich immer wieder die Frage, welcher Abfall in welcher Tonne entsorgt werden darf. Die grundlegenden Regeln der Mülltrennung sind recht einfach und schnell erklärt, doch es müssen auch ein paar Ausnahmen berücksichtigt werden.

Gelbe Tonne und Gelber Sack

In der Gelben Tonne werden grundsätzlich alle Leichtverpackungen entsorgt, die nicht aus Glas oder Papier sind, wie beispielsweise Saft- und Milchkartons, Plastiktüten oder Dosen. Dieser weist Materialien als wiederverwertbar aus, wenn die jeweiligen Herstellerfirmen entsprechende Entgelte an das sogenannte „Duales System Deutschland“ leisten und so den Recyclingprozess mitfinanzieren. Allerdings muss der grüne Punkt seit 2009 nicht mehr auf der Verpackung abgebildet werden, was zu Unsicherheit führen kann. Um es in Zukunft leichter zu machen, soll nun bundesweit die orange Wertstofftonne eingeführt werden. Dort hinein kommen dann beispielsweise auch kaputte Haushaltsgegenstände oder Möbel aus Plastik, die bisher nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.


Glas


Bei der Entsorgung von Altglas gilt es, die Trennung zwischen weißem, grünem und braunem Glas zu beachten. Diese spielt für die Färbung des recycelten Glases eine wichtige Rolle. Andersfarbiges Glas wird zusammen mit Grünglas entsorgt, da hier bei der Vermischung keine Farbveränderungen entstehen. Trinkgläser enthalten eine spezielle Glasmischung, die das Altglas bei der Aufbereitung verunreinigen würde. Deshalb gehören sie in den Restmüll. Das Gleiche gilt für Fensterglas, Geschirr aus Steingut oder Porzellan.


Papier

Altpapier wie Zeitungen und Verpackungen aus Karton kann bis zu sieben Mal recycelt werden, doch auch hier gibt es Ausnahmen: Beschichtetes oder stark verschmutztes Papier ist nicht mehr recycelbar. Papier für Faxgeräte und Thermodrucker gehört wegen seiner Beschaffenheit ebenfalls nicht in die Altpapiertonne. Darunter fallen auch Kassenzettel und Fahrscheine. Sie kommen in den Restmüll.

Biomüll und Sonderfälle

Wer eine Biotonne zur Verfügung hat, kann hierin unverpackte Essensreste und abgelaufene Lebensmittel wie Backwaren, Kaffeereste und Teebeutel sowie Käse, Obst- und Gemüseschalen entsorgen. Auch Fleisch- und Fischprodukte können in haushaltsüblichen Mengen hier eingeworfen werden. Milch gehört jedoch auf keinen Fall in die Biotonne.

Abfälle, die in keiner der oben genannten Weisen entsorgt werden dürfen, wie zum Beispiel defekte Elektrogeräte, anderer Elektroschrott, CDs und DVDs sowie Sperrmüll können auf kommunalen Recyclinghöfen abgegeben werden. Außerdem sind Händler, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, seit 2016 gesetzlich verpflichtet, alte und defekte Geräte zurückzunehmen. Wer noch alte Glühbirnen und Halogenleuchten besitzt, kann diese bedenkenlos im Hausmüll entsorgen, sobald sie nicht mehr funktionieren. LED- und Energiesparlampen dürfen dort allerdings nicht eingeworfen werden, da sie Giftstoffe enthalten. Dafür gibt es spezielle Sammelstellen, zum Beispiel in Supermärkten oder Drogerien.

Wer diese Grundregeln der Mülltrennung beachtet, kann den Recyclingprozess aktiv unterstützen und zum Schutz der Umwelt beitragen.

Autor:

Karin Janowitz aus Dorsten

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