Kreis wartet auf Landesregelung zur Quarantäne von Schülern
"Freitesten" nach fünf Tagen ist derzeit nicht möglich

Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern können sich nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten". | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern können sich nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten".
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Den Medien ist zu entnehmen, dass die Gesundheitsminister der Länder am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen haben. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf Landesebene umgesetzt. Der Kreisverwaltung in Recklinghausen liegen auch noch keine Informationen vor, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden.

Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, die schon in den zurückliegenden Wochen galten. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen muss sich an die bestehenden Vorgaben halten. Das bedeutet unter anderem, dass sich Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten" lassen können, und dass enge Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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