"Freitesten" nach fünf Tagen weiterhin nicht möglich
Landesregelung zur Quarantäne von Schülern liegt immer noch nicht vor

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass es immer noch keinen Erlass des Landes gibt, der den Umgang bei Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung regelt. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass es immer noch keinen Erlass des Landes gibt, der den Umgang bei Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung regelt.
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Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass es immer noch keinen Erlass des Landes gibt, der den Umgang bei Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung regelt. Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, die schon in den zurückliegenden Wochen galten.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen. Damit diese Regelungen in Kraft treten können, muss das Land NRW einen entsprechenden Erlass auf den Weg bringen. Der Kreisverwaltung liegen weiterhin noch keine Informationen vor, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden.

Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen muss sich damit weiterhin an die bestehenden Vorgaben halten. Das bedeutet unter anderem, dass sich Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten" lassen können, und dass enge Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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