Eine frühere Haupt- wird zur Grundschule
Wiedereröffnung einer Jüdischen Schule

Die Stadt hat mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund vorbehaltlich eines ausstehenden Ratsbeschlusses einen Vertrag zur Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule abgeschlossen.

Eine jüdische Volksschule existierte in Dortmund wahrscheinlich bereits seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es fanden sich mit den Adressen Breite Gasse, Kampstraße und Lindenstraße mindestens drei Standorte der jüdischen Volksschule, die 1942 durch die Nationalsozialisten geschlossen wurde. 1964 bemühte sich die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund um deren Wiedereröffnung, doch nahm sie aufgrund der durch den NS-Terror dezimierten Anzahl der Gemeindemitglieder letztlich vom Projekt Abstand.

Aktives Gemeindeleben

Heute hat die Kultusgemeinde aufgrund des Zuzugs aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion längst wieder 3000 Gemeindemitglieder. Das Gemeindeleben ist aktiv: Das Gemeindezentrum, die Jugendarbeit, der Betrieb einer OGS, das Seniorenzentrum und das viergruppige Familienzentrum Hagescher legen davon Zeugnis ab. Insbesondere der Erfolg der Kindertageseinrichtung hat den Wunsch nach einem Folgeangebot einer jüdischen Grundschule bei jüdischen Familien verstärkt.
2019 bekundete der Vorstand der Jüdischen Kultusgemeinde Interesse am Aufbau einer jüdischen Grundschule. In gemeinsamen Planungsrunden mit der Stadt stellte sich heraus, dass der Aufbau einer jüdischen Grundschule als Ersatzschule in der Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark zum Schuljahr 2021/22 realisiert werden kann.

Die Nachbarschaft zur Berswordt-Grundschule empfiehlt sich, weil das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark aufgrund der regionalen Bedarfslage nun für einen Schulbetrieb ohnehin reaktiviert werden muss. Es spricht auch für diese Standortwahl der zweizügigen jüdischen Grundschule auch die Einbindung in ein gemeinsames Schulzentrum mit der Franziskus- und Berswordt-Grundschule, so dass der Bildungsort insgesamt gestärkt wird.

Unterricht auf Grundlage der Lehrpläne

Der Unterricht soll auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW erteilt werden. Wie an jeder Grundschule soll die allgemeine Schulbildung bestimmend sein, aber zudem intensives jüdisches Erleben und Lernen bieten in einer Atmosphäre, die individuelle, familiäre und religiöse Unterschiede respektiert. Das Curriculum umfasst neben Hebräisch auch Feiertage und Symbole, Gebete, jüdische Werte, Sitten und Bräuche sowie das Fach „Biblische Geschichte“.

Unterricht spätestens ab 2022

Mit der Zustimmung des Rates kann die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund das Antragsverfahren zur Genehmigung der Ersatzschule bei der Bezirksregierung Arnsberg einleiten. Die Unterrichtsaufnahme kann günstigstenfalls zum Schuljahr 2021/22, spätestens aber 2022/23 erfolgen. Perspektivisch muss die vorhandene Turn- und Gymnastikhalle für den Schulbetrieb vergrößert werden. Dies wäre auch bei einer Nutzung als staatliche Grundschule realisiert worden.

Die beabsichtigte Wiedereröffnung der jüdischen Grundschule in Dortmund rundet das Angebot jüdischer Sozial- und Bildungseinrichtung ab und korrigiert wenigstens ansatzweise eine Zerstörung des jüdischen Lebens in Dortmund, die die nationalsozialistische Vernichtungspolitik seinerzeit zum Ziel hatte.

Staatsvertrag seit 1992

Bereits im Jahr 1992 unterzeichnete das Land NRW mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von NRW und dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen einen Staatsvertrag. Dieser bezieht sich auf staatlicher Ebene auf die Unterstützung zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen.

In Anerkennung der gemeinsamen deutsch-jüdischen Geschichte, zur Förderung dieser Entwicklungen und als Ausdruck der tiefen freundschaftlichen Verbundenheit der nichtjüdischen Bürgerinnen und Bürger Dortmunds mit der jüdischen Gemeinschaft wurde ein Stadtvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund gestaltet. Die Stadt Dortmund als weltoffene Gemeinde trägt eine historische Verantwortung der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund gegenüber.

Der Stadtvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund beinhaltet eine Unterstützung und Finanzierung der aus besonderen Belastungen erwachsenden Aufwendungen für die Verwaltung, den Betrieb und die Unterhaltung der Gebäude sowie der gemeindlichen Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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