Masterplan für Spielhallen?

Für die Genehmigung weiterer Spielhallen besteht in Dortmund ungebremste Nachfrage. Um die Ansiedlung neuer Vergnügungsstätten künftig besser steuern zu können und damit verbundene negative Auswirkungen für Dortmund einzuschränken, soll der Rat der Stadt ein strategisches Handlungskonzept beschließen. Der Verwaltungsvorstand gab grünes Licht für den „Masterplan Vergnügungsstätten“.
„Wir wollen für das gesamte Stadtgebiet einheitliche Steuerungsrichtlinien aufstellen, die durch Umsetzung in der verbindlichen Bauleitplanung Rechtskraft erlangen“, erklärte dazu Baudezernent Martin Lürwer. Aktuell ist ein Trend zur Errichtung von Großspielhallen („Entertainment Center“) zu verzeichnen, für die mehrere Konzessionen gleichzeitig beantragt werden.
Seit der Novellierung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten im Jahr 2006 ist die Zahl der beantragten Konzessionen spürbar gestiegen. Allein zwischen 2006 und 2010 nahm landesweit die Anzahl der Spielhallengeräte von 26.390 auf 37.649 um 42 Prozent zu.
Dortmund weist eine überdurchschnittliche Ausstattung an Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten im Vergleich zu den übrigen kreisfreien Städten in NRW auf. Allein im Erhebungszeitraum zwischen Januar 2006 und Oktober 2010 kletterte in Dortmund deren Zahl von 1.396 auf 1.634 (+17 Prozent). Die Anzahl der Spielhallen nahm von 152 auf 166 zu (+ 9 Prozent).
Die verstärkte Präsenz von Spielhallen, Wettbüros und Internetcafes zieht im direkten Umfeld und im öffentlichen Raum städtebaulich unerwünschte Begleiterscheinungen nach sich. „Die führen bei einem gehäuften Vorkommen oder in instabilen Lagen zu so genannten Trading-Down-Effekten“, sagt Martin Lürwer. Sie treten ein, wenn Spielhallen den traditionellen Einzelhandel verdrängen und die gewachsene Angebots- und Nutzungsvielfalt zurückgeht. Das kann zu Konflikten mit hochwertigen Nutzungen (Wohnen, öffentliche Einrichtungen) oder Imageverlusten ganzer Quartiere führen.
Für die Erarbeitung des „Masterplans Vergnügungsstätten“ soll ein externer Gutachter beauftragt werden. 70.000 Euro sind dafür eingeplant. Der Rat entscheidet in seiner Sitzung am 29. März .

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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