Welten zwischen den demokratischen Kulturen

Am 11. Dezember wurde im Rat die Fortsetzung der Stromehe mit RWE beschlossen.
  • Am 11. Dezember wurde im Rat die Fortsetzung der Stromehe mit RWE beschlossen.
  • hochgeladen von Heiko Holtgrave

Gesternvormittag gab's eine interessante Sendung im Deutschlandfunk. Da wurde ausgiebig über das neue Hamburger „Transparenzportal“ diskutiert und informiert.

Während sich Hamburg ein Transparenzgesetz leistet, scheut die Stadt Dortmund nach wie vor das Licht. Mitglieder des Bündnisses „DEW-kommunal" hatten - als Privatpersonen - im Lauf des Jahres 2013 mehrere Anträge auf Einsicht in die Altverträge RWE-Stadtwerke und in die vom Rat in Auftrag gegebenen energiewirtschaftlichen Gutachten gestellt. Kaum zu glauben, aber diese Anträge dümpeln immer noch irgendwo in den Schubladen der Verwaltung!
Die letzte Auskunft der Stadt an den von mir eingeschalteten Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lautete, dass man vor einer „eventuellen Beantwortung“ auf jeden Fall die Entscheidung in einem beim Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren (in gleicher Angelegenheit) abwarten wolle. Diese Auskunft (aus der Dortmunder Beteiligungsverwaltung) stammt vom Mai 2014 (!).
Mittlerweile wurde, wie bekannt, alles bezüglich der Zukunft der DEW21 vertraglich festgezurrt. RWE behält seinen privilegierten Zugang zum Dortmunder Energiemarkt - die Gründe für die damals erwünschte Einsichtnahme haben sich damit quasi fast von selbst „erledigt“. So ist Dortmund.

Ein Transparenzgesetz à la Hamburg soll ähnlich wie das sog. Informationsfreiheitsgesetz in NRW die Kontrolle von öffentlichem Handeln durch die Bürger erleichtern. Nur dass die Vorschriften dazu im Hamburger Gesetz wesentlich konkreter sind. Beispielsweise sind Verträge, die der Senat eingeht, ab einer bestimmten Größenordnung in jedem Fall offenzulegen. Gleichzeitig ist in diesen Verträgen ein 1-monatiges Rücktrittsrecht (ab Zeitpunkt der Veröffentlichung) zu verankern. Sofern die Texte schützenswerte Informationen enthalten (etwa sog. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder auch Dinge, die Persönlichkeitsrechte berühren), sind diese von Anfang an in den Beschlussvorlagen separat darzustellen, so dass diese Teile bei der Veröffentlichung im Netz leicht abgetrennt werden können.
Auch wenn das im Einzelfall vielleicht unbefriedigend bleibt: Dortmund ist von solchen Standards weit entfernt. Hier tritt einem die Verwaltung als OBRIGKEIT entgegen, nach dem Motto: Das hat Euch nicht zu interessieren!

Die Sendung lässt sich als Podcast noch aufrufen unter:
http://www.deutschlandfunk.de/transparenzportal-hamburg-gegen-mauscheleien-und-geheime.1771.de.html?dram:article_id=312407

Autor:

Heiko Holtgrave aus Dortmund-City

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