Neu: 100 Euro Betreuungsgeld für Eltern

Für Kinder, die keinen Betreuungsplatz beanspruchen können Eltern ab August Betreuungsgeld beantragen. | Foto: Archiv
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Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen übernimmt die Bearbeitung des Betreuungsgeldes. Dieses wird zum 1. August 2013 eingeführt.

Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden, auf Antrag Betreuungsgeld erhalten, wenn für dieses Kind kein Platz in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung - Kindertageseinrichtung oder Tagespflege - in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld beträgt im ersten Jahr monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro. Es ist nicht möglich, Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Es wird grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet.
Weitere Informationen zum Betreuungsgeld gibt es auf der Internetseite Elterngeld Dortmund und unter der Rufnummer 0231/500. Persönlich ist das Team der Elterngeldkasse im Gemeinsamen Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 8 , montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, montags und dienstags nachmittags von 13 bis 15 Uhr sowie donnerstags nachmittags von 13 Uhr bis 17 Uhr erreichbar.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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