NPD Verbot - Wir müssen den Staatsfeinden an den Hacken kleben wie Kaugummi

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren sagt der Sicherheitspolitiker Thorsten Hoffmann (Dortmund):

„Ich bin enttäuscht, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verbietet. Das Bundesverfassungsgericht ist dabei machtpolitischen Erwägungen gefolgt. Wäre es nicht danach gegangen, hätte die NPD aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Ideologie verboten werden müssen.

Besonders traurig ist, dass die NPD weiterhin im Dortmunder Stadtrat bleibt und die unsägliche Ratsgruppe „NPD / Die Rechte“ bestehen bleibt. Das sind ganz konkret mehr als 40.000 Euro, die vom Steuerzahler an Staatsfeinde gehen.

Es wäre besser gewesen, wenn die NPD und ihre Mitglieder in den Untergrund hätten gehen müssen. Dort wäre sie nicht durch das Parteienprivileg geschützt. Aus meiner polizeilichen Erfahrung weiß ich, dass es im Untergrund immer schwerer ist, die Existenz zu sichern. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Staats- und Menschenfeinde im Untergrund Fehler gemacht hätten und straffällig geworden wären, wäre wesentlich höher gewesen.

Jetzt sind wir als Staatsbürger und die ermittelnden Behörden mehr gefordert als zuvor. Das Urteil darf nicht von Parteien wie der AfD und Die Rechte genutzt werden, um verfassungsfeindliche Gedanken als legitimiert in die Welt zu tragen. Wir dürfen solche Gedanken nicht dulden. Wir müssen aufstehen und uns dagegen wehren. Wir müssen den Staatsfeinden an den Hacken kleben wie Kaugummi.“

Autor:

Irene Beyer aus Dortmund-City

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