Nach Leipziger Gerichtsurteil: SPD-Fraktion sieht Land weiter in der Pflicht

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird die Diskussion um Einfahrverbote von Dieselfahrzeugen in den Städten wieder Fahrt aufnehmen. Noch immer werden an einigen Messstellen entlang von stark befahrenen Straßen auch in Dortmund erhöhte Stickoxidwerte gemessen. Stickoxide belasten die Luftqualität in diesen Bereichen und schaden massiv der Gesundheit. Insbesondere (ältere) Dieselfahrzeuge sind für einen Großteil des Stickoxidausstoßes verantwortlich.Das Gericht in Leipzig hat nun geprüft, ob den Städten und Kommunen ausreichende Regelungen zur Verfügung stehen, um auf die erhöhten Werte dauerhaft und effektiv reagieren zu können. Die Länder wurden vom Bundesverwaltungsgericht aufgefordert, den Kommunen über sogenannte Luftreinhaltepläne „verhältnismäßige“ Instrumente an die Hand zu geben, um gegen die Stickoxidbelastungen in den Städten angehen zu können.

„Über einen Antrag im zuständigen Planungs- und Umweltausschuss haben wir als SPD-Fraktion bereits im letzten Jahr die Verwaltung und Bezirksregierung gebeten, Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastungen im Luftreinhalteplan aufzuzeigen. Mit dem Gerichtsurteil aus Leipzig wird das Land nun zum Handeln aufgefordert und muss die Luftreinhaltepläne entsprechend ergänzen. Allerdings sollten wir auch weiterhin alles versuchen, Fahrverbote noch zu verhindern“, so Monika Lührs, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Dortmund.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird, so die Aussagen des Landesumweltministeriums sowie des Landesverkehrsministeriums, die Luftreinhaltepläne in NRW wohl in drei Schritten abändern: In Phase 1 soll zunächst der Luftreinhalteplan für die Modellkommune Düsseldorf angepasst werden. In einem weiteren Schritt sollen dann die Kommunen neue Luftreinhaltepläne erhalten, die aktuell beklagt werden, ehe schließlich auch die restlichen Kommunen, unter denen sich derzeit auch die Stadt Dortmund befindet, abgearbeitet werden.

Monika Lührs dazu abschließend: „Der SPD-Fraktion ist es dabei aber wichtig, gerade im Ruhrgebiet keinen Flickenteppich zu schaffen, sondern ein einheitliches Vorgehen der Städte zu ermöglichen. Eine blaue Plakette, verbunden mit einer neuen beziehungsweise verschärften Umweltzone Ruhr wäre dann zum Beispiel eine mögliche Lösung. Unabhängig davon sehen wir als SPD-Fraktion selbstverständlich weiterhin die Automobilindustrie in der Pflicht. Nur mit technischen Nachrüstungen von älteren Dieselfahrzeugen kann wirklich ein sofortiger und nachhaltig effektiver Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet werden. Zudem müssen besondere Berufsgruppen und Dienstleister des öffentlichen Lebens unbedingt geschützt werden und Übergangsfristen zugesprochen bekommen. Wir als SPD-Fraktion begrüßen daher ausdrücklich, dass das Leipziger Bundesverwaltungsgericht Ausnahmeregelungen anmahnt und besondere Berufsgruppen wie das Handwerk, das einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leistet, schützt.“

Autor:

Ralf Neuhaus (SPD) aus Dortmund-Süd

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