Mindestlöhne Maler bis 30.04.2013 verlängert

Innungszeichen des Malerhandwerks | Foto: BV Farbe
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Für das Maler-Lackiererhandwerk gelten nun Mindestlöhne bis zum 30.04.2013. Auf der Grundlage eines Tarifabschlusses hat das Bundesarbeitsministerium die 6. Rechtsverordnung über "zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" erlassen. Diese tritt zum 01.06.2012 in Kraft.

Der Mindestlohn in den östlichen Bundesländern und für "Ungelernte Arbeitnehmer" in westlichen Ländern beträgt dabei unverändert 9,75 €. Der Mindestlohn für "Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)" steigt zum 01.07.2012 in den westlichen Bundesländern - sowie in Berlin - von 11,75 € auf 12,00 €.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Vizepräsident Paul Laukötter vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, erklärte dazu: "Mit der Festlegung von Mindestlöhnen leisten wir einen wichtigen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen in unserem personalintensiven Handwerk. Wir stellen uns unserer Verantwortung und zeigen, dass Branchen-Mindestlöhne Vorrang vor einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn haben müssen". Zum Ende des vergangenen Jahres hatte das Bundesarbeitsministerium mit Unterstützung durch eine umfängliche wissenschaftliche Evaluation festgestellt, dass die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung haben.

Die Einhaltung der Mindestlöhne wird seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht. Bei Verstößen drohen den Betrieben erhebliche Strafen und Nachzahlungsansprüche. Die Mindestlöhne gelten auch für Leiharbeitsverhältnisse.

Quelle: BV Farbe

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://maler-düsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Innungszeichen des Malerhandwerks | Foto: BV Farbe
DAS HANDWERK - DIE WIRTSCHAFTSMACHT.VON NEBENAN. | Foto: Imagekampagne Handwerk
Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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