Referentenentwurf der EnEV2012 im ersten Quartal 2012 erwartet

EnEV | Foto: Energie Einspar Verordnung
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Im ersten Quartal 2012 soll ein Referentenentwurf der EnEV 2012 vorliegen. Das Inkrafttreten der Verordnung muss nach EU-Vorgaben bis Januar 2013 erfolgen. Grundlage hierfür ist die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive / EPBD).

Die Richtlinie enthält Anforderungen

• an einen allgemeinen Rahmen für eine Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen
• an die Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude, Gebäudeteilen , Gebäudekomponenten und der technische Ausrüstung
• an die Erhöhung der Zahl von Niedrigstenergiehäusern
• an Energieausweise von Gebäuden und Gebäudeteilen
• an Inspektionen von Heizung- und Klimaanlagen
• an unabhängige Kontrollsysteme für Energieausweise und Inspektionsberichte

Niedrigstenergiehäuser

Die Zahl von „Niedrigstenergiehäuser“ soll erhöht werden. Die Definition des Standards von Niedrigstenergiehäuser wird im Energieeinsparungsgesetz erwartet. Bereits ab dem 1. Januar 2021 erlaubt die EPBD nur noch Neubauten mit Niedrigstenergiehausstatus. Für öffentliche Gebäude gilt dies schon ab 2019.

Sanierung von Baubestand

Zukünftig festgelegte Mindeststandards müssen im Baubestand nur bei größeren Renovierungen eingehalten werden. Was eine „größere Renovierung“ ist, legt jedes Land fest. Die Richtlinie gibt zwei Möglichkeiten vor:

• Die Gesamtkosten der Arbeiten an der Gebäudehülle oder den
gebäudetechnischen Systemen übersteigen 25 Prozent des
Gebäudewerts - den Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude
errichtet wurde, nicht mitgerechnet.
• Über 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle wird renoviert.

Energieausweis

Nach Vorgaben der EU wird der Energieausweis einige Neuerungen erfahren, unter anderem
• soll eine Qualitätssicherung von Energieausweisen durch nationale
Kontrollstellen eingeführt werden.
• soll die Gesamtenergieeffizienz aus dem Energieausweis künftig in
Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben werden.
• sollen Energieausweise einfacher und verständlich werden.
• sollen die Modernisierungsempfehlungen verbessert werden.

Wie die Anforderungen in Nationales Recht umgesetzt werden, kann man zur zeit nur erahnen. Sobald der Referentenentwurf vorliegt, werden einige der Fragen deutlicher werden.

Quelle: www.umweltmarkt.org / LIV Nordrhein

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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