ALG2 und die Stromkosten

Ist dazu nicht schon alles gesagt? Jedenfalls eine Menge und allerdings auch eine Menge Unsinn. Dazu tragen ja u. A. auch wiedermal die Medien bei.
Das die Strompreise steigen, und zwar überproportional, ist hinlänglich bekannt. Das der im Regelsatz enthaltene Anteil für die Stromkosten deshalb noch lange nicht mit steigt ist auch bekannt. Wäre ja noch schöner.
Dann doch lieber den zu viel produzierten Strom…vernichten ? Geht nicht. Dann doch lieber verschenken. An die Bedürftigen. Ein guter Gedanke. Aber ist die Niederlande bedürftig? Im eigenen Lande verschenke geht nicht? Nun sagen wir mal man kann ihn nicht verschenken, aber für große Namen halt von diesem oder jenem befreien. So geschieht es Tagtäglich. Nur bei denen, die, weil sie ihren Strom nicht mehr bezahlt können, ihn auch gleich abgestellt bekommen, ziehen wir all die schönen Steuern und Umlagen aus der Tasche, damit die Großverbraucher wettbewerbsfähig bleiben. Naja…So halten wir billige Arbeitsplätze in Deutschland, damit wir nach wie vor ein Billiglohnland in Europa haben.
Nun aber mein Vorschlag, der sicherlich keinen Zuspruch der Politiker und auch keinen der energieerzeugenden Unternehmen erhalten wird: Für eine Bedarfsgemeinschaft wird am Ende des Berechnungszeitraumes eine Art „Gutschrift“ durch das jobcenter erfolgen. Das heißt: eine 1 Personen Bedarfsgemeinschaft erhält 1.000 kWh, eine2köpfige 1.500 kWh, und für jede weitere Person 300 kWh abgezogen. Durch diese Regelung wird man auch nachwievor zum Sparen von Energie angehalten, denn der darüberhinausgehende Betrag muss aus der Grundsicherung bezahlt werden. Nun ist Wahljahr. Und wir haben ja auch die Wahl…..zumindest den Stromanbieter zu wechseln.

Autor:

Harald Pfeiff aus Duisburg

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