Tarifrunde im Bauhauptgewerbe
Bauunternehmerverbände lehnen Schlichtung ab - Aufnahme des entschiedenen Kampfs für die ursprüngliche Forderung soll kriminalisiert werden! Das fordert Widerstand heraus!!

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Nachdem die Bau-Unternehmerverbände die Schlichtung im Tarifkampf des Bauhauptgewerbes abgelehnt haben, kehrt die IG Bau richtigerweise zu ihren ursprünglichen Forderungen - 500,00 € mehr für alle Lohngruppen mit Laufzeit 12 Monate - zurück und ruft zum Streik dazu auf. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, kamen am 14.5. ca. 300 Bauarbeiter zum DGB-Haus am Stapeltor. Sie wollten in der Innenstadt für ihre Forderungen demonstrieren. Aus meiner Sicht ein absolut richtiger Schritt. Bereits die Kundgebung zu Beginn fand fiel aus, weil die Polizei sie untersagte, "da sie nicht rechtzeitig angemeldet worden" sei. Was soll dieses herzlose und bürokratische Vorgehen gegen ein berechtigtes Anliegen?!? Hatte die IG Bau doch Aufzug am Montag morgen angemeldet, nachdem der Vorstand Sonntag abend den Beschluss zu Aktivitäten gefaßt und in der IG Bau publiziert hatte. Damit konnte zwar die 48-Stundenregel des Versammlungsgesetzes nicht mehr eingehalten werden. Doch jetzt lagen die Voraussetzungen für eine sogenannte "Eilversammlung" nach Bundesverfassungsgericht vom 23.10.1991 vor. Entsprechend hatte die Polizei nicht das Recht, eine Warnung an die Teilnehmer auszusprechen. Im Gegenteil, sie schuf damit sogar die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Spontandemonstration entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1985. Die Polizeisprecherin Julia Schindler betonte laut WAZ ja zurecht, dass es dem hohen Gut der "Versammlungsfreiheit" geschuldet gewesen sei, dass die Polizei nicht gegen die Demonstration einschritt. Dafür gab es allerdings auch nicht die geringste Veranlassung, wenn man dem Bundesverfassungsgericht folgt.  "Die Verletzung der Anmeldepflicht rechtfertigt für sich genommen nicht das Verbot einer Spontan­demonstration gemäß § 15 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG). Ein Verbot kommt nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor." (recht-aktuell.de) Damit gibt es auch für Strafanzeigen keine Rechtsgrundlage! Was soll also die Drohung mit Strafanzeigen?!? Ist das der neue Kurs der Einschüchterung auch mit unlauteren Mitteln gegenüber einer zunehmend selbstbewußt auftretenden Arbeiterschaft? Diesen kann und wird sich das auch angesichts der drohenden Entwicklungen in anderen Branchen nicht gefallen lassen. Den möglicherweise betroffenen Kollegen der IG Bau gehört unser aller Solidarität und Unterstützung!
Bericht in der WAZ
Streikaufruf der IG BAU

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Autor:

Claus Thies aus Duisburg

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