MdB Bas und Özdemir: Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete setzen in Berlin wichtige Förderung für A40-Rheinbrücke Neuenkamp/Homberg durch!

Gute Nachrichten gibt es heute Nachmittag in einer Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag auch für Duisburg: Bundesminister Alexander Dobrindt stellt erstmalig den Arbeitsentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) vor. In diesem Entwurf ist die A40-Rheinbrücke Neuenkamp/Homberg mit höchster Priorisierung eingestuft. Ebenfalls berücksichtigt ist die B288/A524.

Die direkt-gewählten Abgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir sind sehr zufrieden: „Unsere Brücke ist in der wichtigsten Kategorie ‚Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung‘ eingestuft worden! Die Sanierung und in letzter Instanz der Neubau dieser unverzichtbaren Logistik-Hauptschlagader zwischen Duisburg-Neuenkamp und Duisburg-Homberg ist uns ein sehr wichtigstes Anliegen. Dass die Instandsetzung sowie Fertigstellung bis 2026 in verbindliche Nähe rückt, begrüßen wir außerordentlich. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als ‚Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung‘ eingestuft sind, haben die höchste Wahrscheinlichkeit der Realisierung bis 2030 – auch wenn der BVWP als reines Planungsinstrument erst mittelbar rechtliche Wirkung entfalten kann.“

Bereits im März 2015 wurde im Verkehrsausschuss im Zuge der Beratungen zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ein Änderungsantrag beschlossen, der mit einer gesetzlichen Planungsbeschleunigung unter Beiziehung rechtlicher Expertise auch die schnelle Instandsetzung der Duisburger A40-Brücke zum Gegenstand hatte. Mit den Haushaltsberatungen gab es ebenfalls im vergangenen Jahr einen Nachtrag, der die Situation der Duisburger Brücke sowie der anderen betroffenen baugleichen Brücken im Bundesgebiet abbildete. Die 400 Millionen Euro aus dem Investitionspaket für Bundesstraßen waren und sind laut den Duisburger Bundestagsabgeordneten dringend notwendig!

Umso mehr freuen sich Bas und Özdemir, dass sich ihr Einsatz für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger heute erneut gelohnt hat: „Wir sind einen maßgeblichen Schritt Richtung weiter und wir möchten allen danken, die sich mit uns dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht! Unermüdlich haben wir auch gegen Widerstände die dringende nationale wie internationale Unerlässlichkeit für den Wirtschaftsstandort Duisburg wiederholt. Am Ende waren wir heute erfolgreich für unsere Heimatstadt: Das ist alles was zählt. Wir werden uns in der Konsequenz im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wichtig wird uns an der Stelle sein, dass der Neubau mit der notwendigen Sorgfalt zügig angeschoben wird, damit es so wenig Eingriffe wie möglich für die Betroffenen gibt.“

Über die A40-Brücke hinaus ist im neuen BVWP der Ausbau der B288/A524 in der Kategorie ‚weiterer Bedarf* (mit Planungsrecht)‘ eingestuft. Das Projekt kann nach jetzigem Stand bis 2030 geplant werden, der Bau ist allerdings bisher erst für die Zeit nach 2030 vorgesehen. Die Duisburger Abgeordneten betonen: „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass dieses Projekt in den vordringlichen Bedarf gestuft wird. Vor allem die fehlende bauliche Trennung der Fahrstreifen und die nicht vorhandenen Seitenstreifen sind immer wieder Ursache für schwere Verkehrsunfälle. Deshalb brauchen wir hier nicht erst in 15 Jahren mehr Verkehrssicherheit und die Menschen in Mündelheim auch eine Entlastung von zunehmendem LKW-Verkehr.“

Zum Hintergrund A40-Brücke:

Das Bauwerk A40-Brücke stammt aus dem Jahr 1970 und war bei der ursprünglichen Planung für 30.000 Fahrzeuge am Tag ausgelegt. Dieser Wert ist aktuell mit fast 100.000 Fahrzeugen täglich um mehr als das Dreifache überschritten. Besonders die rund 11.000 Lkw, die den Rhein an dieser Stelle täglich überqueren, setzen die Brücke seit Jahren einer harten Belastungsprobe aus. Die Konsequenz sind maßgebliche Schäden, die sich u.a. unter der Korrosionsschutzschicht im Inneren der Brücke befinden. Es handelt sich dabei größtenteils um erhebliche Risse in Schrägstreben und im Bereich der Hauptträger, an denen die Schrägstreben befestigt sind.

Um die bis 2030 prognostizierten 115 .000 Fahrzeuge pro Tag (14% davon Lkw) aufnehmen zu können, soll die Brücke achtstreifig ausgebaut werden. Genau besehen handelt es sich bei der geplanten neuen Brücke um zwei Bauwerke, je eine pro Fahrtrichtung. Bis 2023 soll der erste Teil stehen, bis 2026 soll der gesamte Neubau fertiggestellt sein.

Die ‚Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH‘ (DEGES) ist mit der Planung des Neubaus der Rheinbrücke Neuenkamp beauftragt. Das Baurechtsverfahren soll möglichst von 2017 bis 2018 laufen, die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe 2019 abgeschlossen sein. Das erste Brückenbauwerk soll bis zum Jahr 2023 fertiggestellt werden. Der komplette Ersatzneubau soll 2026 errichtet sein.

Zum Hintergrund Bundesverkehrswegeplan:

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Der BVWP legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP).

Ein wichtiger Bestandteil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der vergangenen 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.