Schulsozialarbeit soll in Duisburg erhalten bleiben

Das von der CDU und FDP beschlossene Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“ (BuT) ermöglichte es der Stadt Duisburg zusätzlich rund 45 Stellen in der Schulsozialarbeit zu schaffen. Diese Stellen konnten auch zum Bedauern einiger CDU Mitglieder in Duisburg bis heute nur befristet angeboten werden. Die CDU geführte Bundesregierung vereinbarte von Anfang an zwischen Bund und Ländern, dass diese für die Weiterfinanzierung zuständig sind. Die CDU hat diese Anschubfinanzierung (bis Ende 2013) gerne zur Verfügung gestellt - nun liegt die Zuständigkeit (ab 2014) beim Bundesland NRW, denn hier gehört sie auch hin?
Gerne stimme ich Herrn Mustafa Arslan, dem schulpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, in seiner Forderung für „Perspektiven für Schulsozialarbeiter*innen bieten“ zu. Wie in der vergangen Koalition CDU/Grüne besteht auch hier die Möglichkeit, eine dauerhafte Sicherstellung der Schulsozialarbeit inkl. Finanzierung für Duisburg zu erwirken. Es kann aber nicht ernsthaft verlangt werden, dass die Stadt Duisburg oder die Wohlfahrtsverbände die gesamten Kosten und Pflichten übernehmen.
Bei der Entscheidung der Anschubfinanzierung für Schulsozialarbeiter der CDU geführten Bundesregierung war von Anfang an zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass die Zuständigkeit ab 2014 an die Bundesländer fällt.
Für die Weiterfinanzierung ab 2014 ist nun die Landesregierung NRW zuständig? Frau Löhrmann, als zuständige Ministerin für Schule und Weiterbildung, hat sicherlich ihre Hausaufgaben für eine Anschlusskonzeption gemacht? Vielleicht lässt dieses „bildungspolitische Zeichen“, auf das „wir auch zukünftig nicht verzichten wollen“ nur auf einen vergessenen „Etat“ vom Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen zurückführen?
Übrigens: im Landtag findet dieses Anliegen Unterstützung von der CDU NRW, da diese schon seit längerem unbefristete Arbeitsplätze für Schulsozialarbeiter fordern.

Autor:

Sven Kühni aus Duisburg

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