Bewerbungskosten

Qua definitionem sind Bewerbungskosten diejenigen Ausgaben, die jemandem bei der Suche nach einem Arbeitsplatz entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Stellenanzeigen, Bewerbungsmappen, Fotos, Kopien von Unterlagen, die Gebühren für die Beglaubigung von Zeugnissen, Briefporto, polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigungen, Literatur und Kurse für das Vorstellungsgespräch. Ob auch der Kauf von samstäglichen Zeitungen, in denen bekanntermaßen Arbeitsstellen vor Ort veröffentlicht werden, zu den Bewerbungskosten gehören, sollte abgeklärt werden. Bei Zuwanderern kann auch die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse hinzukommen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind dies Werbungskosten.

"Ein Bewerber kann auch Bewerbungskosten von der Bundesagentur für Arbeit über das Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III erstattet bekommen. Dazu muss er nicht zwingend arbeitslos, jedoch arbeitsuchend gemeldet sein und er muss vorher einen entsprechenden Antrag stellen. Für die Erstattung von Bewerbungskosten ist die Agentur für Arbeit zuständig, wenn kein Anspruch auf laufende Leistungen besteht oder ausschließlich Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen wird. Wird Arbeitslosengeld II bezogen, muss der Antrag beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden. Im Regelfall wird eine Pauschale pro Bewerbung festgesetzt. Es können jedoch auch die tatsächlich anfallenden Kosten erstattet werden. Es ist auch möglich, dass die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter eine - im Regelfall jährliche - Obergrenze für die Erstattung von Bewerbungskosten festsetzt. Die Pauschale sowie die etwaigen Obergrenzen können zwischen der Agentur für Arbeit und den Jobcenter und auch zwischen den Jobcentern differieren. Als Nachweis verlangt die Behörde im Regelfall eine Liste der Unternehmen, bei denen sich der Bewerber beworben hat und die jeweiligen Anschreiben, ggf. können auch die Antwortschreiben der Unternehmen eingefordert werden," berichtet die Internetenzyklopädie Wikipedia.

Wer arbeitslos ist, soll sich auf offene Stellen bewerben. Was ja auch vernünftig ist; schließlich möchte da die große Masse der Bevölkerung auch von ihrer Hände Arbeit leben.

Das Büro "fit for job" liegt gegenüber dem Averdunk-Center direkt neben Subway. Bei uns in Duisburg kann man dort kostenlos offene Stellen suchen, Bewerbungen ausdrucken (bei Bedarf hilft das Personal auch) und mit Arbeitgebern telefonieren. Es ist also nicht erforderlich (wie einige Zeitgenossen meinen), dies für viel Geld in der Stadtbücherei zu tun.

In meinem Bekanntenkreis habe ich auch tatsächlich zwei Leute, die lieber viel Geld für Bewerbungen ausgegeben haben als daß sie sich die Bewerbungskosten haben erstatten lassen. Den genauen Grund dafür weiß ich nicht. Faulheit? Bequemlichkeit? "Angst" vor dem Papierkrieg und Unlust vor dem Behördengang? Ein bißchen dümmlich wirkten das Benehmen der beiden Herren an dieser Stelel schon.

Wer arbeitslos ist, muß nachweisen, daß er auf dem Arbeitsmarkt aktiv ist. Der Arbeitslose muß nachweisen, daß er auf Stellenangebote reagiert und sich sogar eigeninitiativ bewirkt. Wer sich im Rahmen des Vermittlungsbudgets die Bewerbungskosten erstatten läßt, erbringt diesen Nachweis und kann bei einer Vorsprache in der Arbeitsvermittlung durchaus darauf hinweisen.

Auch wenn die Beträge gering erscheinen mögen: Wer in seiner geistigen Schlichtheit darauf verzichtet, zum Amt zu gehen und sich seine Bewerbungskosten erstatten zu lassen, ist selbst schuld. Er braucht sich dann auch nicht zu beschweren, wenn ihm am Ende Geld in der Kasse fehlt.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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