Kampmannbrücke: Neubau liegt auf Eis

Seit Jahren nur einspurig befahrbar: Die 1951 fertiggestellte Kampmannbrücke zwischen Kupferdreh und Heisingen. Ein Provisorium, das dringend einer Erneuerung bedarf.
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Mitte 2013 sollte der Neubau der Kampmannbrücke zwischen dem Heisinger und dem Kupferdreher Ruhrufer eigentlich beginnen. Nun liegt das Bauprojekt aber erst einmal auf Eis.

Am vergangenen Mittwoch hatte der Planungsausschuss des Regionalverband Ruhr (RVR) den Tagesordnungspunkt „Förderprogramm für kommunalen Straßen- und Radwegebau 2013/Unterrichtung und Beschlussfassung“ verhandelt. Ergebnis: Die Kampmannbrücke wurde auf die Liste der „nicht berücksichtigten Maßnahmen“ gesetzt.
Hintergrund ist, dass Bund und Land derzeit um die Refinanzierung von Bauprojekten (verkehrswichtige Straßen und Radwege) streiten. Die Finanzierung des Programms „Kommunaler Straßen- und Radwegebau 2013“ für das RVR-Gebiet des Landes NRW erfolgt im Wesentlichen aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Föderalismusreform-Begleitgesetz (Entflechtungsgesetz). 2013 stehen dafür landesweit wie in den Vorjahren 129,76 Mio. Euro zur Verfügung. Alle Bewilligungen stehen dabei unter dem Vorbehalt der Refinanzierung durch den Bund.

Die Höhe der Kompensationsleistungen des Bundes ist aber für den Zeitraum 2014 bis 2019 noch nicht festgelegt. Sowohl die Verkehrsminister-, die Bauminister- als auch die Finanzministerkonferenz der Länder haben in gleichlautenden Beschlüssen festgestellt, dass zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden ein erheblicher Mehrbedarf in den Jahren 2014 bis 2019 besteht und Kompensationsmittel in der bisherigen Höhe bis 2019 unerlässlich sind. Deshalb ist der Bund in den Beschlüssen aufgefordert worden, die Entflechtungsmittel bis 2019 mindestens in der bisherigen Höhe bereitzustellen.

Bundesfinanzministerium
will Mittel abschmelzen

Das Bundesverkehrsministerium hat diese Angaben akzeptiert und sie sich in Gesprächen der Bundesressorts zu Eigen gemacht. Verhandlungsbasis des Bundesfinanzministeriums ist nach Aussage des Landesministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr dagegen ein kontinuierliches Abschmelzen der Kompensationsmitttel ab 2014 bis zur letzten Rate in 2019.
Der NRW-Anteil an den Kompensationsmitteln beträgt derzeit 259,53 Mio. Euro pro Jahr, die sich kommunaler Straßen-/Radwegebau und ÖPNV-Infrastrukturförderung je zur Hälfte teilen (je 129,76 Mio. Euro). Bei Bereitstellung der Kompensationsmittel in bisheriger Höhe würden 2013 bis 2019 noch 908 Mio. Euro (sieben Jahresraten) durch den Bund refinanziert - bei einem kontinuierlichen Abschmelzen aber deutlich weniger.

Keine Planungssicherheit

Aktuell beträgt der Bewilligungsstand im kommunalen Straßen- und Radwegebau bereits ca. 610 Mio. Euro an nicht fertiggestellten bzw. nicht begonnenen Maßnahmen. Nur bei gleichbleibender Bereitstellung der Kompensationsmittel bis 2019 sowie einer in Aussicht gestellten Anschlussfinanzierung von Seiten des Bundes ab 2020 würde ausreichender finanzieller Spielraum für Förderprogramme 2013 und die Folgejahre im bisherigen Umfang bestehen.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21. Dezember 2012 zur Änderung des Entflechtungsgesetzes liegt aktuell dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Dieser Entwurf regelt aber lediglich eine gleichbleibende Bereitstellung der Kompensationsmittel für das Jahr 2014 ohne Aussage über den Zeitraum bis 2019. Dadurch gibt es keine Planungssicherheit für anstehende Investitionen.
Das Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr will aufgrund der unklaren Finanzlage zur Refinanzierung in den Jahren 2014 bis 2019 für 2013 nur ein „deutlich reduziertes Notprogramm“ in einer Größenordnung von ca. 24 Mio. Euro aufstellen.
Für das Jahresförderungsprogramm 2013 werden nach Vorgabe des Landesverkehrsministeriums ausschließlich Maßnahmen berücksichtigt, die eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- weiterer Bauabschnitt einer bereits begonnenen Maßnahme, bei der der begonnene Teil keinen hinreichenden Verkehrswert hat
- Vorliegen eines vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns, dem das Landesverkehrsministerium zugestimmt hat
- kommunale Anteile an Gemeinschaftsmaßnahmen mit der DB AG (nach Eisenbahnkreuzungsgesetz) oder dem Landesbetrieb Straßenbau NRW

Nur für elf Maßnahmen wird das Landesministerium in 2013 entsprechende Finanzmittel zur Bewilligung und Ausfinanzierung zur Verfügung stellen. Einziges bewilligtes Projekt in Essen ist der Neubau der A40-Anschlussstelle Frillendorf-Nord.

Autor:

Melanie Stan aus Essen-Ruhr

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