Schiedsamt Essen
Suche nach Schiedspersonen ist langwierig

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Die Suche nach Interessenten für das Amt als Schiedsfrau oder Schiedsmann für die vorgerichtliche Streitschlichtung in Essen erweist sich als langwierig. Obwohl das Schiedsamtswesen seit über 140 Jahren in Essen ein fester und wichtiger Bestandteil im Bereich der Konfliktlösung bei Streitigkeiten ist, gestaltet sich die Suche nach interessierten und geeigneten Personen als schwierig und langwierig. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Essener Schiedsamtsbezirke

Das Essener Stadtgebiet ist in 18 Schiedsamtbezirke aufgeteilt. Aufgrund der Erfahrungen bezüglich der Fallzahlen der vergangenen Jahre werden zwei Bezirke dauerhaft stellvertretend betreut. Insgesamt sind grundsätzlich derzeit also nur 16 Schiedsfrauen/Schiedsmänner in Essen ehrenamtlich tätig. Da es der Stadt Essen nicht möglich ist Diensträume zur Verfügung zu stellen, finden die Schlichtungsverhandlungen überwiegend in Privaträumen statt. Als Anerkennung für die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erhalten die Schiedspersonen eine Aufwandsentschädigung.
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter beträgt 30 Jahre. Bei der Erstwahl sollte ein Interessent nicht älter als 69 sein. Das derzeitige Durchschnittsalter der Essener Schiedspersonen liegt bei knapp uner 70 Jahren! "Man kann also durchaus von Überalterung sprechen"  so der Vorsitzende der Essener Bezirksvereinigung im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), Stefan Hagemann.

Anforderung

Schiedspersonen sollen demnach zwischen 30 und 69 Jahre jung sein, möglichst im Schiedsamtsbezirk wohnen und der Persönlichkeit nach für die Ausübung dieses Ehrenamtes geeignet sein. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Wünschenswert sind jedoch Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC. Neugewählte Schiedspersonen werden durch Schulungen auf die Aufgabe vorbereitet und durch einen Praxisanleiter während der Einarbeitungszeit begleitet. Die Kosten der Ausbildung trägt die Stadt Essen.

Wünschenswert: Ein Pool interessierter Essener Bürgerinnen/Bürger

"Aufgrund des hohen Durchschnittsalters der in Essen tätigen Schiedspersonen (derzeit sind ein Drittel älter als 75 Jahre) ist absehbar, das in naher Zukunft erneut Schiedsfrauen oder Schiedsmänner gesucht werden müssen. Vom Ausscheiden einer Schiedsperson bis zur Vereidgung der neuen Schiedsperson  vergehen Monate bis zu einem Jahr. Während dieser Vakanz muss eine andere Schiedsperson den Schiedsamtsbezirk stellvertretend betreuen. Dies führt zu einer entsprechenden Mehrbelastung. Abhilfe könnte hier die Schaffung eines Pools von interessierten Essener Bürgerinnen und Bürgern sein, deren persönliche Qualifikation und Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes bereits im Vorfeld durch das Rechtsamt der Stadt Essen und des BDS geprüft wurde", meint der Vorsitzende des BDS-Essen. "Die Wahl einer Schiedsperson erfolgt durch die jeweils zuständige Essener Bezirksvertretung. Das Rechtsamt leistet hierbei die verwaltungstechnische Vorarbeit. Das jeweils zuständige Amtsgericht prüft anschließend die Rechtmäßigkeit der Wahl,  vereidigt und betreut juristisch die neugewählte Schiedsperson."

BDS-Essen

Die Bezirksvereinigung Essen als Interessenvertretung der Essener Schiedspersonen organisiert die Schulung, Ausbildung und Betreuung seiner Mitglieder. Wer sich für das Ehrenamt als Schiedsfrau oder Schiedsmann interessiert und sich vorstellen kann in den nächsten Jahren das Ehrenamt auszufüllen, kann sich hier informieren und vorab bewerben: BDS-Essen

Autor:

Stefan Hagemann aus Essen-Ruhr

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