Kosten der Unterkunft im MK nicht gerichtsfest
Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 2018-2022

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Bereits am 17.10.2022 wurde der Kreisverwaltung Märkischer Kreis eine Anfrage zu der 
Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 2018-2022 über das Portal fragdenstaat.de zugestellt.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Sozialwohnungen weiter im Sinkflug: Die Zahl der Sozialwohnungen ist auch im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Trotz erhöhter Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau gab es unterm Strich 2021 bundesweit noch 1 101 506 Wohnungen mit Sozialbindung – 27 369 weniger als ein Jahr zuvor. 21 468 Sozialmietwohnungen wurden im vergangenen Jahr neu gebaut. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des bau- und wohnungspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagfraktion, Bernhard Daldrup, hervor. Damit liegt erstmals die endgültige bundesweite Bilanz zur Entwicklung bei den Sozialwohnungen für das zurückliegende Jahr vor."

Die vorliegende Anfrage knüpft an meine Anfrage vom 10.10.2018 an: 
Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 1990-2018

Am 23.10.2018 erfolgte eine erste Rückmeldung. 
"Ihrer Anfrage auf Übersendung von Informationen komme ich nach, indem ich Ihnen eine Auswertung der Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK Düsseldorf für den genannten Zeitraum zur Verfügung stelle.

Danach ist der geförderte Mietwohnungsbestand im Märkischen Kreis von 24.717 Wohnungen im Jahre 1990 auf 10.845 (Stand: 31.12.2017) gesunken; dies entspricht einem Rückgang von um 56,123 v.H.; somit ist der Trend geringfügig besser, als der auf Bundesebene.

Die Grafik zeigt, dass der Wohnungsbestand in den 1990er Jahren relativ konstant war. In dem Zeitraum von 2002 bis 2009 ist jedoch ein massiver Rückgang an Sozialwohnungen zu verzeichnen, da erheblich mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen sind, als neugeschaffen wurden. Danach hat sich die Situation in diesem Segment des Wohnungsmarktes wieder etwas beruhigt."

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Fakten liegen vor. Eine weitere  Antwort steht noch immer aus.

LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022

Das LSG NRW hatte mit Urteil 23.06.2022 (Az. L 6 AS 120/17) über die Vorgaben von Mietobergrenzen für den Märkischen Kreis ab 2014 -2017 entschieden, dass die als rechtssicher vorgegaukelten Mieten dem Rechtsanspruch nicht genügen und die Tausende von Kürzungen rechtswidrig waren.
Bis heute liegen im Märkischen Kreis keine Konzepte vor die ausreichend zertifiziert und rechtsicher sind.
Monat für Monat werden Hunderttausende Euro von KDU-Leistungen auf unwissende Leistungsberechtigte abgewälzt.

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Ich nenne das "Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter".

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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