Informationsfreiheit und Aktenzeichen
Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer Kreis

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In einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.02.2023 zum dem Thema  Falschberatung bei Wohnkosten im Jobcenter Märkischer Kreis lehnte das  Jobcenter Märkischer Kreis die Anfrage ab.

Die Fragen lauteten:
"Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung L 6 AS 120/17 am 23.06.2022 geurteilt, dass das Konzept des Märkischen Kreises 2014/2015 nicht schlüssig ist."
LSG NRW, L 6 AS 120/17, 26.06.2022

Das Jobcenter Märkischer Kreis gibt auch am 01.02.2023 noch Mietobergrenzen vor
"die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen" sind.

Auf diese Zahlen verweisen auch Jobcenter-Mitarbeiter unter Berufung auf interne Weisungen und Vorgaben. Es gilt zu prüfen, ob diese Konzepte sozialgerichtlich geprüft und als schüssig zertifiziert sind."
[ . . . ]
"Bitte benennen Sie mir die Aktenzeichen unter denen die Überprüfung der jeweiligen Konzepte beim Sozialgericht geprüft und zertifiziert wurden und nennen Sie mir das Datum des abschließenden Urteils.
Sollten bisher keine abschließende Prüfung der Konzepte erfolgt sein, bitte ich die Vorläufigkeit dieser Behörden-Informationen ebenfalls zu bestätigen."

Das Jobcenter verweigerte die Auskunft.
Antwort:
"Zum 01.01.2022 wurde ein neuer grundsicherungsrelevanter Mietspiegel auf Basis eines schlüssigen
Konzepts erstellt, bei welchem die Vorgaben des Landessozialgerichts NRW bzw. des Bundessozialgerichts inkludiert wurden.

Über ggf. laufende, nicht abgeschlossene Verfahren wird keine Auskunft erteilt. Aktenzeichen in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren sind personenbeziehbare Sozialdaten. Diese unterliegen gemäß § 35 Absatz 1 SGB I in Verbindung mit § 67 SGB X dem Sozialdatenschutz. Eine Herausgabe dieser Daten ist nur möglich, soweit eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt oder bei überwiegendem Informationsinteresse des Antragstellers. Beides ist vorliegend nicht gegeben, Ihr Antrag war insoweit abzulehnen."

Vor dem Hintergrund ständig wachsender Urteilsdatenbanken klingt das Argument unglaubwürdig. Dazu kommen noch die mehrfach ausgeurteilten "Veröffentlichungspflichten für Gerichtsurteile" in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

weiterhin nur Falschinformationen vom Jobcenter zur KDU


Ergebnis der Anfrage
Eine ehrliche Antwort wäre kurz gewesen:

1. Es gibt kein als schlüssig zertifiziertes Urteil für den Märkischen Kreis.
2. Gegen jeden weitern Konzept-Entwurf wurden Rechtsmittel eingelegt
.

Fazit:
Um die Falschberatung im Märkischen Kreis zu unterbinden wurde paralell eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Das Ergebnis steht noch aus.

Wenn eine "Sozialbehörde" wissentlich und vorsätzlich lügt und lügen lässt.

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Falschmeldungen auf der Internetseite des Jobcenters bisher nicht unterbunden.

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Geschäftsführung, Sachgebietsleiter, Widerspruchstelle und die meisten Jobcentermitarbeiter wissen, dass die vom Jobcenter noch immer veröffentlichten Mietobergrenzen nicht rechtsverbindlich sind.  

Die erhobenen Vorwürfe sind schwerwiegend, aber wie ich finde alle beweisbar:

  1. Geschäftsführerin - Am 21.06.2023, 10:30 Uhr folgte ich einer persönlichen Einladung von Frau Markmann. In einem etwa einstündigen Gespräch erklärte ich ihr, dass das Jobcenter noch immer falsche Mietobergrenzen benenne und damit Kunden irregeleitet würden, außerdem müssen alle Nachzahlungen nach § 44 SGB I verzinst werden.
  2. Sachgebietsleiter - beratenden Mitarbeiter müssen geschult werden. Aber die auffällig übereinstimmende Vorgehensweise der Mitarbeiter, steht des Öfteren klaren Gesetzesvorgaben und auch der aktuellen aktuelle Rechsprechung  entgegen. Weisungen der Geschäftsführung werden regelmäßig geleugnet.  
  3. Widerspruchstelle - jeder einzelne Mitarbeiter der Widerspruchstelle kann mittlerweile von mir mit konkreten Urteilen zu "nicht schlüssigen Konzepten" und unterschlagenen Zinszahlungen in Verbindung gebracht werden. 
  4. Arbeitsvermittler sollen über die Angemessenheit von Mietobergrenzen entscheiden. Solange diese aber nur auf interne und falsche Weisungen des Jobcenters verweisen, sind sie ebenfalls Mittäter.
  5. Leistungssachbearbeiter - seit der Bekanntgabe der LSG NRW-Entscheidung zum nicht schlüssigen Konzept für den Märkischen Kreis müssen die Leistungssachbearbeiter eine große Zahl anhängiger Klagen nacharbeiten. 
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Fakenews zur Vermögensschädigung

Falschinformationen mit der Absicht der Vermögensschädigung hat beim hiesigen Jobcenter Märkischer Kreis eine lange Tradition. Bereits mit der Gesetzesänderung 2010 zur Genehmigungspflicht größerer Wohnungen wurde viele geschädigt. 

Jobcenter leugnet Fax-Erhalt eines Überprüfungsantrages - Nachzahlung: 919,60 € (weitere 580,80 € wurde durch Lüge unterschlagen)

Anspruch auf 50 qm Wohnfläche - Nachzahlung: 1309,80 €

KDU vorenthalten - Nachzahlung: 576,00 €

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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