Uns hat keiner gefragt – Scheidungsopfer Großeltern

Das Vorwort:

„Oma und Opa kämpfen um ihren Enkel.“ Das Problem scheint nicht kleiner geworden zu sein, eher größer. (ZDF-Reihe 37° „Nicht ohne meinen Enkel - Wie Großeltern unter Scheidung leiden. (Dienstag 9.8.2011) Vor einigen Jahren habe ich mit betroffenen Großeltern Kontakt aufgenommen und darüber im Report Verband VAK Anwalt des Kindes e. V. und grosseltern-report berichtet. (Großeltern-Report ist ein Projekt der report-presseagentur Berlin.)

Kommentar:

Eines Tages ist es so weit: Viele Paare erklären ihre Ehe oder Partnerschaft für gescheitert und gehen auseinander. Die Leidtragenden sind nicht nur die Kinder sondern auch die Großeltern. Plötzlich werden Oma und Opa als etwas völlig Nebensächliches betrachtet. Das innige Band das sie einst mit ihren Enkelkindern verband, wird von den zerstrittenen Paaren nicht selten gedankenlos durchschnitten. Bis zur Scheidung engste Vertraute ihrer Enkelkinder, stehen sie dem plötzlichen Abbruch der Beziehungen hilflos gegenüber.
Meist sind es jedoch die Großeltern väterlicherseits, die es trifft, da in der Regel die Kinder, vor allem dann, wenn sie noch klein sind, im Haushalt der Mutter leben. Es ist doch gar nicht mal so selten, dass die Enkel von den gestressten oder berufstätigen Eltern in regelmäßigen Abständen in die Obhut der Großeltern gegeben werden, wenn die Ehe oder Beziehung noch intakt ist, und das soll von heute auf morgen anders sein?
Es sollte auf keinen Fall über die Köpfe der Kinder hinweg entschieden werden. Kinder wollen gefragt werden, ob sie den Kontakt zu den Großeltern aufrecht erhalten wollen oder nicht. Kinder fühlen sich bei ihren Großeltern ausgesprochen wohl, denn diese Liebe rostet nie. Es gibt Fälle, da unterbindet die Schwiegertochter den Kontakt der Enkelkinder zu den Eltern ihres Ex-Partners.
Es ist sicher in jedem Fall schwierig, wenn eine Beziehung kaputt geht, den Kontakt aufrechtzuerhalten. Persönliche Gespräche zwischen den zerstrittenen Parteien helfen da oft weiter. Zum Wohle des Kindes sollten aber die Querelen hinten angestellt werden. Treffen jedoch verhärtete Fronten aufeinander, dann bleibt nur das Warten darauf, dass die Kinder volljährig werden und dann selbst entscheiden können, ob sie den unterbrochenen Kontakt zu ihren Großeltern wieder aufnehmen wollen oder nicht. Aber bis dahin können oft Jahre vergehen und dies erfordert von allen Beteiligten viel Geduld.

F.K. erinnert sich und schreibt: 5.11.1995

„Meine Frau und ich leiden sehr unter der Trennung von unseren Enkelkindern. Ich bin seit 5 Jahren im Ruhestand. Meine Frau ist seit unserer Eheschließung Hausfrau. Wir haben einen gemeinsamen Sohn und zwei Enkelkinder, ein Mädchen von zwölf und ein Junge, neun Jahre alt, die wir in der Vergangenheit oft betreut haben. Unser Sohn heiratete eine damalige Kollegin. Sie war im Lehramt tätig, genau wie unser Sohn.
Zugegeben, mit der Heirat die 1982 stattfand, waren meine Frau und ich nicht ganz einverstanden. Doch wir haben uns bemüht unsere Schwiegertochter, die immer freundlich zu uns war, so zu akzeptieren wie sie war. Nach der Geburt der Kinder, blieb sie weiter in ihrem Beruf tätig. Weil unser Sohn und unsere Schwiegertochter beruflich ziemlich eingespannt und dienstlich oft außer Haus waren und der Kinderhort nicht zu jeder Tageszeit geöffnet hatte, mussten wir uns um unsere Enkelkinder kümmern. Wir verpflegten und versorgten sie, und wenn nötig, halfen wir ihnen auch bei den Schulaufgaben. Sie übernachteten dann auch bei uns.
Doch dies alles, haben wir gerne getan, weil wir es als unsere Pflicht ansahen, dass wir uns in Abwesenheit der Eltern um sie kümmerten. In den Schulferien fuhren sie mit uns in die Ferien, und es war fast so, als wären es unsere eigenen Kinder, die wir da betreuten. Besonders meine Frau wurde von den beiden immer als Ersatzmutter angesehen. In der Zeit bis zur Scheidung meines Sohnes und unsere Schwiegertochter, besuchten uns unsere Enkelkinder fast täglich. Unsere Schwiegertochter sah ihre Kinder, bedingt durch ihre Berufstätigkeit immer weniger. Aus unserer Sicht; schien sie sich kaum noch um sie zu kümmern. Auch unser Sohn sah die Kinder nicht mehr so oft wie früher. Immer seltener unternahm die junge Familie etwas gemeinsam. Bis Anfang 1995 glaubte meine Frau und ich nur an eine vorübergehende Krise der beiden, da die Streitigkeiten offensichtlich immer wieder beigelgt wurden. Wie ein Schlag traf uns dann die Scheidung. Wie nicht anders zu erwarten, bekam unsere Schwiegertochter das Sorgerecht für die Kinder.
Kurz vor der Scheidung war sie bereits mit den beiden Kinder und einige Möbelstücken aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Seither durften wir unsere Enkelkinder weder sehen noch zu uns einladen. Der Kontakt zu uns wurde seitens unserer Schwiegertochter abrupt abgebrochen. Nur unser Sohn bekam vom Gericht das Besuchsrecht für seine Kinder.
Wir als Großeltern gehen leer aus. Juristisch können wir keinerlei Besuchsrecht durchsetzen, sondern müssen uns mit den wenigen begnügen, was uns bleibt, nämlich unsere Enkelkinder vielleicht dann mal zu sehen, wenn sie bei unserem Sohn zu Besuch sind. Doch traurige Tatsache ist, dass unsere ehemalige Schwiegertochter und ihr neuer Lebensgefährte nicht wollen, dass die Kinder Kontakt zu uns haben. Wir glauben, dass sie sie gegen uns aufgehetzt haben. Zu dem Schmerz der Trennung müssen meine Frau und ich nun die Farce des Gesetzes ertragen, nämlich Zahlmeister und Erblasser für unsere uns ignorierenden Enkelkinder zu sein. Denn dem Gesetz nach müssten wir sogar für deren Unterhalt aufkommen, wenn unser Sohn und die Mutter der Kinder dies nicht mehr könnten. Sie können uns sogar beerben, sollte unser Sohn vor uns sterben. Meine Frau und ich haben schon oft überlegt, unseren Fall dem Europäischen Gerichtshof oder dem Kinderhilfswerk UNICEF vorzulegen. Doch bis jetzt haben wir uns noch nicht dazu entschließen können.

(Wie schon erwähnt: Der Brief stammt von 1995 inzwischen mag sich hinsichtlich der Großelternrechte einiges geändert haben. )

Autor:

Ursula Hickmann aus Essen-Süd

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