Anschaffung von E-Fahrzeugen: Bis 31. Januar Antrag auf Förderung stellen

Die Ladeinfrastruktur von innogy steht allen Fahrern von Elektrofahrzeugen zur Verfügung, betont man seitens innogy SE. | Foto: innogy SE
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Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) weist auf eine aktuelle Förderrichtlinie des Bundes hin, die die Anschaffung von E-Fahrzeugen finanziell erleichtert.

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur.

Informationen bei der IHK

Auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können einen Antrag stellen, erläutert die IHK. Über die Förderung werden mindestens 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber konventionellen Vergleichsfahrzeugen erstattet. Kleine und mittlere Unternehmen können je nach Größe noch einen KMU-Bonus erhalten. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Fahrzeuge bestellt werden und die Kommune bestätigt, dass das Vorhaben Teil eines städtischen Elektromobilitätskonzepts ist. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2018.

Bei Interesse können Unternehmen Kontakt zur IHK aufnehmen, die zum städtischen Ansprechpartner vermittelt.
Weitere Informationen:

IHK zu Essen, Jan Borkenstein, Tel.: 0201 1892-198, jan.borkenstein@essen.ihk.de, online: www.essen.ihk24.de unter der Dok.-Nr.: 3937246

Autor:

Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd

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