Zu gefährlich

Dieser Rechtsabbiege-Pfeil in einer Einbahnstraße ist nur scheinbar unsinnig. In der Werdener Wigstraße dürfen Radfahrer in beide Richtungen radeln, in der Heckstraße nicht. 
Foto: Henschke
  • Dieser Rechtsabbiege-Pfeil in einer Einbahnstraße ist nur scheinbar unsinnig. In der Werdener Wigstraße dürfen Radfahrer in beide Richtungen radeln, in der Heckstraße nicht.
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Radfahrern in Einbahnstraßen weiterhin Streitthema in der Bezirksvertretung

In der Wigstraße steht nun ein neues Verkehrsschild. Nur scheinbar unsinnig, weil gegen die Einbahnstraße, denn Radfahrer dürfen dort in beide Richtungen fahren. Nicht aber in der Heckstraße, daher nun der Rechtsabbiege-Pfeil.

Bezirksvertreter Herbert Schermuly platzte der Kragen: „Die Wigstraße mit ihrem Gefälle und dem Kopfsteinpflaster und den Pollern ist viel zu eng. Da ist mir vorgestern ein Radfahrer fast auf die Kühlerhaube gesaust. Soweit bin ich schon, dass ich bei einem Unfall die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen werde!“
Hans Joachim von Hesler-Wirtz hakte nach: „Kürzlich passierte in Holsterhausen ein schwerer Unfall in eben dieser Situation. Der Radfahrer musste reanimiert werden, die Autofahrerin stand unter Schock.“ Die Mitglieder der Bezirksvertretung waren sich einig: „So etwas möchten wir hier nicht erleben!“
Die BV kritisiert weiterhin einige Öffnungen, die ihr speziell für die Radfahrer zu gefährlich scheint. Die Kettwiger Straße „Kringsgat“ und die Wigstraße in Werden wurden exemplarisch genannt. Problematisch wurden die vielen engen Einbahnstraßen im Bezirk gesehen, die beidseitig beparkt und teilweise sogar noch von Linienbussen durchfahren werden. Die BV beurteilte einzelne Straßenvorschläge einer vorgelegten Liste kritisch und gründete einen Arbeitskreis „Radverkehr im Bezirk IX“, der zur Förderung des Radverkehrs gemeinsam mit der Verwaltung arbeiten sollte.

Heftige Diskussionen

Bereits im April 2015 war es zu heftigen Diskussionen gekommen. Ein Jahr später zeigten sich die Ortspolitiker enttäuscht über das Vorgehen der Verwaltung. Die Bezirksvertretung und die Verwaltung hätten sich eigentlich darauf verständigt, gemeinsam an diesem Thema zu arbeiten und keine weiteren Straßen zu öffnen, bevor nicht darüber gesprochen worden sei.
Im Zuge eines Ortstermins hatten sich die Bezirksvertreter belehren lassen müssen, dass die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in beide Richtungen nicht mehr ihr „Hoheitsgebiet“ wäre, sondern einer Arbeitsgruppe aus Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Verkehrsplanern. Der Essener Radfahrbeauftragter Wagener verwies damals auf die breit angelegte Untersuchung zur Verkehrssicherheit mit dem Ergebnis, dass sich durch die Öffnung von Einbahnstraßen in beide Richtungen für Radfahrer keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ergäben. Dies entspreche auch der Auswertung der Polizei von 252 in Essen geöffneten Einbahnstraßen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung eine Umkehr der Beweislast eingefügt habe: Die Behörden müssten nun nachweisen, warum eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht zu öffnen sei. Es gehe also nicht um die Sinnhaftigkeit einzelner Entscheidungen, sondern darum, Einbahnstraßen grundsätzlich zu öffnen, wenn die Rahmenbedingungen stimmten. Einen Ermessensspielraum gebe es dabei nicht.

Nachfrage beim Rechtsamt

Daniel Behmenburg konnte diese gesetzliche Interpretation nicht nachvollziehen, bat das Rechtsamt um eine Stellungnahme. Die Straßenverkehrsbehörde sei der Ansicht, dass Fahren mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen der Normalzustand des fließenden Verkehrs sei. Dazu stellte er einen Fragenkatalog, der nun ein Jahr später beantwortet wurde: „Teilt das Rechtsamt diese Auffassung? Falls ja, auf welche gesetzliche Grundlage wird diese Vorschrift gestützt?“
Die Stellungnahme: Bislang existiere – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zu der Frage, ob, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung anzuordnen oder nicht. In der Verwaltungspraxis fänden sich unterschiedliche rechtliche Schlussfolgerungen. Während die Verkehrsdirektion der Freien und Hansestadt Hamburg von einer Verpflichtung zur Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr ausgeht, stellte das Bayerische Innenministerium fest, dass es nicht ausreiche, dass die Freigabe für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung quasi automatisch erfolge. Es kämen, so wurde ohne nähere Begründung ausgeführt, eine Reihe weiterer zu berücksichtigender Belange hinzu.

Normalzustand?

Die Anordnung von Einbahnstraßen sei bereits eine Beschränkung / Verbot des fließenden Verkehrs. Insofern sei der „Normalzustand“, den die Bezirksvertretung IX bemühe, nicht der, dass Fahrradfahren entgegen der Fahrtrichtung der Normalzustand ist, sondern vielmehr der, dass bereits keine Einbahnstraßenregelung getroffen wurde. Die Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung könne als Schritt bewertet werden, den Normalzustand wieder herzustellen. Daniel Behmenburg hatte seine Interpretation dieser Stellungnahme: „Beim Rechtsamt wurde also teilweise zurückgerudert. Nach einem Jahr kommt als Antwort, das könne man auch anders sehen. Was denn nun? Man muss sich doch auf die Verwaltung verlassen können!“

Autor:

Daniel Henschke aus Essen-Werden

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