Hartz4: Stadt Essen muss Zwangsvollstreckungen einstellen

Nach wie vor versucht die Stadt Essen, meist unberechtigte Forderungen von Hartz4-Berechtigten per Zwangsvollstreckung einzutreiben.

Nun haben sich Hartz4-Berechtigte gewehrt und haben vor Gericht Recht bekommen. Die Stadt Essen musste ihre Zwangsvollstreckungen einstellen.

Hierzu Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht: "Zukünftig werden die Essener Bürger, die Forderungen des Jobcenters ausgesetzt sind, sich also nicht mehr wehrlos einer Behörde gegenüber befinden, die Kontopfändungen vornimmt, ohne überhaupt zu wissen, dass eine Zahlungspflicht des Bürgers besteht. Das Gericht gibt insbesondere anwaltlich vertretenen Betroffenen hier Werkzeuge an die Hand, effektiv Rechtsschutz zu erhalten. Die Stadt sollte endlich von ihren Alt-Forderungen gegen Alg2-Bezieher – bei denen eh nichts oder wenig zu holen ist – Abstand nehmen oder zumindest nur solche Forderungen vollstrecken, die gründlich geprüft wurden. Andernfalls drohen hier weitere Klagen mit erheblichen Kostenfolgen für die Stadt."

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Autor:

Jörg Bütefür aus Essen-West

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