Mit Rot-Grün zählt der Elternwille wieder. Drittelparität in der Schulkonferenz ermöglicht mehr Teilhabe

„In der vergangenen Woche hat der nordrhein-westfälische Landtag vier zentrale Änderungen im Schulgesetz beschlossen. Damit haben wir zum kommenden Schuljahr wichtige Signale setzen können und weitere wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete für den Essener Westen, Britta Altenkamp, zur Verabschiedung der Änderungen im Schulgesetz.

„Wir haben mit dem Unsinn Schluss gemacht, dass Lehrkräfte neunjährigen Kindern einen Stempel ‚geeignet für‘ aufdrücken. Zukünftig entscheiden endlich wieder die Eltern beim Übergang ihrer Kinder zur weiterführenden Schule. Damit haben wir den Druck von den Viertklässlern und ihren Eltern genommen“, so die SPD-Politikerin. Auch die Kopfnoten hat die rot-grüne Landesregierung abgeschafft. „Ziffernoten ohne Aussagekraft, die zum Teil in einem Einheitsnotensystem verteilt wurden, wo Schulen komplette Jahrgänge mit einer gleichen Kopfnote ausgestattet haben, brauchen wir nicht, um das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler zu beurteilen“, sagte Altenkamp.

„Im Sinne einer ausgewogenen Strukturplanung ermöglicht es die rot-grüne Gesetzesänderung den Kommunen zudem, Schuleinzugsbereiche bilden zu können und so wieder verlässlicher ihre Bildungslandschaft planen und gestalten können“, erläutert die Landtagsabgeordnete weiter. „Außerdem wurde die Drittelparität in der Schulkonferenz wiederhergestellt. Damit werden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gestärkt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Lebens- und Lernort Schule wieder mitgestalten zu können. Die Schulkonferenz ist somit wieder ein gleichberechtigter Raum, in dem das Mitwirkungsrecht der Eltern und Schüler bei der Gestaltung des Schulwesens wieder Berücksichtigung findet“, so Altenkamp abschließend.

Autor:

Britta Altenkamp aus Essen-West

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